Mitglied inaktiv
Ein Mann zahlt Unterhalt für seine Tochter, die bei der getrenntlebenden Frau wohnt. Die Frau verdient sehr viel mehr als der Mann. Nach dem neuen Ausgleichsrecht versucht nun der Mann, Unterhalt von seiner getrenntl. Frau zu fordern. Stimmt es, daß wenn sich die Frau weigert, der Mann vor Gericht keinerlei Chancen hat, rechtzubekommen? Stimmt es, daß in den meisten Fällen prinzipiell der Frau Recht gegeben wird? Liebe Grüße Jana
Liebe Kana, auch wenn es hier "unter Frauen" ist: das wäre doch unfair. Ausserdem würde es gegen das Grundgesetz (Gleichheitsrds.) verstoßen. Er könnte also Anspruch auf GetrenntlebendenU haben. Nach der SCheidung hat er aber nur Anspruch auf U. wenn er krank, alt oder gebrechlich ist. Sehen Sie also zu, möglichst schnell geschieden zu werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort! Ich bin allerdings nicht die Frau, die hier angesprochen wird, sondern diese ist die "Noch-Frau" meines Lebensgefährten. Wir sind natürlich schon bestrebt die Scheidung durchzuziehen, diese zieht sich aber schon 4 Jahre.(Streitigkeiten wegen Hausverkauf/ sie fordert alles für sich alleine.) Wir wollen so schnell wie möglich nach der Scheidung heiraten. (Wir haben ein 3 Monate altes Baby.)Der Getrenntlebend-Unterhalt an meinen Lebensgefährten ist sozusagen ein Druckmittel, sie zu einer fairen und raschen Regelung zu "motivieren". Allerdings ist mir neu, daß er nach der Scheidung keinen Anspruch mehr hat (sie verdient sehr viel mehr), außer wenn er krank/ gebrechlich ist. Das ist er ganz und gar nicht. Wir wollen es nach der Scheidung auch nicht in Anspruch nehmen, da wir ja heiraten wollen. Kann dieses "Druckmittel" Nachteile bringen? Gibt es ähnliche Urteile die man ev. öffentlich nachlesen kann? Liebe Grüße Jana
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