Hallo! Habe da mal wieder eine Frage zu Unterhalt. Lebe zur Zeit in Trennung (seit19.02.01), habe 2 Kinder (4 Monate und 3 Jahre). Die Scheidung wird demnächst eingereicht. Der Kindsvater kann zur Zeit keinen Unterhalt zahlen, da er nur Arbeitslosenhilfe bekommt. Den Mindestunterhalt von 231,-DM pro Kind zahlt zur Zeit das Jugendamt. Nebenbei ist der Vater selbständig, wirft aber im moment noch nichts ab. Wie ist es, wenn er später mal wieder arbeitet, bzw. die Selbständigkeit gut läuft: kann ich dann noch den Differenzbetrag zwischen Mindestunterhalt und "Normalunterhalt" nachfordern? Und wie sieht es aus mit Unterhalt für mich: bisher bekomme ich nur Sozialhilfe. Er müßte wohl auch für mich etwas zahlen, wenn ich das richtig verstanden habe, kann aber nicht. Kann ich das zu späterem Zeitpunkt einklagen? Wie ist es mit dem Gewerbe: er kann ja das Einnahmen durch seine "Ausgaben" mindern. Danke
Mitglied inaktiv - 23.09.2001, 16:33