Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt wenn KV von Alg II lebt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt wenn KV von Alg II lebt

Mitglied inaktiv

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Hallo, macht es Sinn zum RA zu gehen um einen Unterhaltstitel einzuklagen wenn der KV von Alg II lebt und hochverschuldet ist (er will aber nicht in Privatinsolvenz gehen)? Meine Befürchtung ist, dass er auch nie wieder in Arbeit kommen möchte. Muss ich die Kosten für Gericht und RA dann alleine tragen? PKH bekomme ich mit größter Wahrscheinlichkeit nicht. Soweit mir bekannt ist, hat er schon eine EV gemacht. Danke für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde ihn auch zumindest mal zur Auskunft auffordern. Haben Sie denn Unterhaltsvorschuss benatrgt? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Als ALG II-Empfänger hat der Kindesvater einen Freibetrag von 770 €. Bekommt er mehr, muss er Unterhalt zahlen. Ich kann dir raten, richte beim Jugendamt eine Beistandschaft für dein Kind ein. Die kümmern sich um alles weitere, kostet auch nichts. Notfalls bekommst du für 72 Monate oder max. bis dein Kind 12 Jahre alt, Unterhaltsvorschuß. Privatinsolvenz bewahrt nicht vor Unterhaltszahlungen, sofern denn Geld für Unterhaltszahlungen da ist. Eher müssten die Gläubiger in die Röhre schauen, Unterhalt geht vor allem anderen.


Mitglied inaktiv

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Danke für die Antwort. Beistandschaft wollte ich einrichten aber der JA Mitarbeiter meinte, da könne er nichts machen wenn der KV von Alg II lebt.


Mitglied inaktiv

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Kommt drauf an wieviel er vierdient. Ausserdem müssen die trotzdem den Unetrhalt titulieren. Der KV wird ja wohl irgendwann mal wieder Arbeit finden. Gerade in der INSO ist er verpflichtet sich intensiv um angemessene Arbeit zu bemühen. Lass dich vom Jugendamt nicht abwimmelt. Es ist das Recht deines Kindes, Rechtsbeistand zu bekommen. Egal ob etwas zu holen ist oder nicht. Und du ersparst dir eine Menge Nerven und mußt dich nicht mit dem KV rumärgern. Alles Gute.


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