Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt Wechselmodell, neue Ehe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt Wechselmodell, neue Ehe

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Freundin betreut ihr Kind im Wechselmodell und will nun den Unterhalt berechnen lassen. Ihr Exmann verdient ca. 2,5 Mal so viel wie sie, deshalb geht sie davon aus, dass sie Unterhalt bekommt. Ihr Exmann weigert sich aber, da meine Freundin wieder geheiratet hat und der neue Ehemann auch sehr gut verdient. Wird Bei der Berechnung des Unterhalts nur das Gehalt meiner Freundin herangezogen oder stimmt das wirklich,dass auch das hohe Gehalt ihres neuen Ehemanns betrachtet wird? Vielen Dank schon im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 1586 BGB Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten (1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tode des Berechtigten. Oder geht es um KindesU? Der ist weiterhin fällig. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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für den kindesunterhalt generell ist es völlig unerheblich was die mutter inkl aller gefährten verdient. was verweigert denn der Exmann? die Berechnung beim wechselmodell ist komplizierter, u.u. kann berücksichtigt werden, dass die mutter verheiratet ist und dadurch kosten teilen kann, gilt aber dann für ihn im Gegenzug auch, selbst wenn er nur eine lg hat. die Begründung des kv´s ist falsch, durch das wechselmodell sind beide Eltern zu unterhalt verpflichtet. oft, nicht immer, hebt es sich aber auf. auch die kindergeldfrage muss neu geklärt werden.


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