Tami05
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage zum Unterhalt den mein Mann seinem Sohn aus erster Ehe zahlt . Sein Sohn ist mittlerweile 20 Jahre , lebt bei der Mutter und dem Stiefvater ( schon immer ) , der Sohn macht keine Ausbildung, hatte die Schule zuvor schon geschmissen, hat mit Drogen und Strafdelikten zu tun ständig , darauf hin hat ein Gericht ihn zur Drogentherapie geschickt, diese Einrichtung hat er noch kurzer Zeit auch geschmissen . Jetzt hat die Mutter wieder versucht übers Gericht das er nochmals in so eine Drogeneinrichtung kann . Was dabei rauskam wissen wir alle noch nicht . Meine eigentliche Frage lautet , da uns gesagt wurde , das der Sohn sich an nichts hält, nichts macht die ganze Zeit das mein Mann den Unterhalt einstellen kann . Stimmt das so ? Eigentlich hätten wir den Unterhalt ja bis nach der Ausbildung gezahlt , aber das wird bei ihm ja nicht der Fall sein, wir können ja nicht noch Jahre zahlen und nichts verändert sich . Was meinen Sie? Unterhalt einfach so einstellen nach Rücksprache mit dem Sohn ist das in Ordnung? Danke für ihre Bemühungen Viele Grüße
Hallo, grds. hat das vj. Kind einen Anspruch, wenn es in der Ausbildung ist. Unter Umstände besteht auch ein Anspruch wegen Krankheit (dazu zählt auch Sucht) wenn dies zur Arbeitsunfähigkeit führt (Gutachten) . Liebe Grüße NB
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