Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt volljähriges Kind in Ausbildung.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt volljähriges Kind in Ausbildung.

ClaudiaMart

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Ehemann hat einen Sohn, der jetzt 18 Jahre geworden ist. Dieser ist in der Ausbildung und möchte jetzt Bab beantragen. Der Junge wohnt offiziell bei den Großeltern. Wir haben 2 gemeinsame Kinder und ich bin zurzeit in Elternzeit. Das heißt sein Einkommen ist ja auch wichtig für mich. Desweiteren habe ich die Steuerklasse 5 und meine Mann die 3. Was für mich ja wiederum zum Nachteil wäre, wenn ich wieder arbeiten gehe. Wie ist das geregelt? Wird bei meinem Mann das berücksichtigt, dass er noch 2 Kinder hat und mich? Wieviel Unterhalt muss er bezahlen. Die Kindesmutter verdient wohl nichts. Der Junge will aber eventuell seine Ausbildung abbrechen. Wie ist es dann? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, staatliche Liestungen wie auch BaföG gehen dem Unterhalt vor. Er hat ja die Ausbildungsvergütung, das KG und evtl. noch BAB. Da wird kein/ wenig Unterhalt übrig bleiben. § 1609 BGB regelt die Rangfolge. minderjährige Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2 (= bis 21, leben bei Eltern und sind in allgemeinbildender Schule) 2. Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen, 3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen, 4. Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen, Sie kommen also vor dem Sohn. Dann wird es für ihn nicht reichen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Ich bin kein Anwalter, antworte trotzdem: Wenn der Große 18 ist, wir erst mal das volle Kindergeld angerechnet. Dazu noch fast de ganze Ausbildungsvergütung (alles außer 90€). Da wird i. d. R. nicht mehr viel übrig bleiben das gezahlt werden muss. Sollte der 18-jährige einfach so die Ausbildung abbrechen, dann verfällt der Unterhaltsanspruch, es sei denn er beginnt zeitnah eine weitere Ausbildung/Schule. Generell angemerkt: ich verstehe nie, warum eine Frau freiwillig sich klein macht und in die StKl 5 wechselt. LG D


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