Loxfahrer
Ich bin geschieden und meine Tochter lebt in einem eigenen Haushalt in Duisburg. Sie hat eine zweijährige Lehre als Erzieherin abgeschlossen. In dieser Zeit habe ich Unterhaltszahlungen geleistet. Nun hat sich meine Tochter entschieden eine weitere Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin (Ausbildungszeit 4 Jahre) anzuschließen. Wie ja bekannt ist bekommt man ja für diese gesamte Ausbildung keine Vergütung und deshalb hat Sie Harz 4 beantragt. Das Jobcenter verlangt jetzt von mir weitere Unterhaltszahlungen obwohl ein Lehrabschluss vorhanden ist. Bin ich dazu verpflichtet ? Meine Tochter ist Jahrgang 1997 und lebt seit 4 Jahren von beiden Eltern getrennt. Erst Jugendheim und jetzt eigene Wohnung, Ihre Mutter hat noch nie für Sie Leistungen erbracht
Hallo, das kommt darauf an, ob die neue Ausbildung logisch auf der alten aufgebaut. Das wird sich für mich schon so an, ich kann es aber nicht wirklich beurteilen. Dann müssen Sie weiter Unterhalt zahlen. Liebe Grüße NB
desireekk
Wenn diese Ausbildung sinnvoll (und quasi nahtlos) auf die erste Ausbildung aufbaut: dann ja. Das selbe wäre, wenn sie erst Ma leine Ausbildung zur Bürokuaffrau macht (oder Bankkauffrau o. ä.) und dann irgendwas mit Wirtschaft studiert. Auch da bist Du weiterhin unterhalstpflichtig. Mutter UND Vater übrigens. Anteilig nach Einkommen. Gruss D
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