Sandr@1974
Hallo, ich hab mal eine Frage. Mein Sohn ist 18 und hat im April 19 eine Ausbildung angefangen. Da sein Einkommen zu hoch ist und er auch noch bei mir wohnt, hat er keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Wir haben den Vater schriftlich darüber informiert. Der erste Geldeingang war Anfang Mai 19. Somit steht ihm doch der Unterhalt für April noch zu oder? Der Vater verlangt jetzt eine Rückzahlung für die Aprilzahlung, was wir aber anders sehen. Er hatte ja im April keinen Geldeingang, also steht ihm der Unterhalt zu. Oder hab ich einen Denkfehler? LG Sandra
Hallo, nein, denn er hat ja ab April gearbeitet. Es ist kein guter Rat, ein Anwaltsschreiben oder Mahnbescheid abzuwarten - dies wird der Sohn nämlich dann bezahlen müssen. Liebe Grüße NB
desireekk
Ich kann dir Frage alas solche zwar nicht rechtssicher beantworten. Aber einen eher allgemeinen Rat geben: ICH würde die Rückforderung erst Mal nicht beantworten. Wenn der Vater das Geld wirklich zurück will, würde ich erst reagieren wenn ein Mahnbescheid oder ein Anwaltsschreiben kommt. Bis dahin passiert ja erst Mal nix. Dein Sohn sollte aber das Geld "parken" falls es doch zurück muss. VG D
Karlafrodo
Wenn die Ausbildung am 1.4. begonnen hat, ist das Gehalt, das Ende April auf dem Konto eintrifft, ja für April und nicht für Mai. Daher würde ich sagen, der Vater hat recht.
Sandr@1974
Die Ausbildung hat am 1.4. begonnen. Das Gehalt für April war aber erst Anfang Mai auf seinem Konto. Deshalb war ja mein Gedanke, dass ihm für April noch Unterhalt zusteht. Ich weiss es aber nicht wie es rechtlich aussieht.
Ani123
Das Geld, welches er Anfang Mai bekommen hat, ist das Gehalt für April. Es wird nachträglich ausgezahlt. Somit hat der KV Recht. Er kann den Unterhalt zurück verlangen.
Karlafrodo
Nein, das Geld war ja für April, das ist ausschlaggebend. Gehalt dafür bekommt man immer erst im Nachhinein. Wenn der Vertrag irgendwann ausgelaufen ist, bekommt er ja auch noch Geld, obwohl er in dem Monat dann ja nicht mehr arbeitet.
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