Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt, Kind in Ausbildung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt, Kind in Ausbildung

Ani_k

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Mein Schwager hat 2 Kinder. Die eine Tochter ist 13, die andere 17. Die 17-jährige Tochter hat eine Ausbildung angefangen und bekommt 700€ Ausbildungsgehalt. Seine Ex-Frau möchte trotzdem weiter den vollen Unterhalt. Ist das so rechtens? Er liegt in der Tabelle zwischen 1900-2300€. Für seine jüngere Tochter zahlt er selbstverständlich den vollen Unterhalt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die ältere Tochter hat Einkünfte, die werden angerechnet. Er soll sich das individuell bei einem Kollegen vor Ort ausrechnen lassen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Erhält das minderjährige Kind eine Ausbildungsvergütung und lebt bei seinen Eltern bzw. einem Elternteil, wird diese auf seinen sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsanspruch ebenso wie das hälftige Kindergeld angerechnet. Von der monatlichen Ausbildungsvergütung werden aber 90 Euro für den ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen, die dem Kind verbleiben. Dies gilt ebenso bei volljährigen im Haushalt der Eltern lebenden Kindern, bei denen sich das Kindergeld jedoch in voller Höhe bedarfsmindernd auswirkt.


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