Hallo Frau Bader,
Mein Ehemann hat einen 18 Jährigen Sohn, der bei seinen Großeltern lebt. Nun möchte er nach fast 10 Monaten seine Ausbildung abbrechen. (Seine Gründe Mobbing etc.) Genau wissen wir es aber nicht. Es muss auch einiges von seiner Seite vorgefallen sein.
Wie ist das jetzt mit dem Unterhalt? Wir haben 2 kleine gemeinsame Kinder und ich befinde mich noch in Elternzeit.
Mein Ehemann verdient ca. 3.600 €netto. Wovon wir Haus und noch andere Kredite bedienen müssen. Die Kindesmutter arbeitet nicht.
Muss mein Mann Unterhalt bezahlen und wenn ja wieviel? Er muss ja zurzeit uns alle finanzieren. Mir steht ja als Ehefrau auch etwas zu. Wie wird das berechnet? Ich finde kaum Zahlen und Angaben dazu.
Mein Mann ist natürlich dagegen, dass er die Ausbildung abbricht aber machen kann man da ja nichts.
Vielen lieben Dank.
von
ClaudiaMart
am 23.05.2022, 10:36
Antwort auf:
Unterhalt nach Abbruch der Ausbildung
Hallo,
Er hat einen Anspruch für 3 - 12 Monate, bis er sich neu orientiert hat, muss sich aber einen Hilfs-Job suchen.
Bei der Berechnung ist er nicht priviliegiert, das bedeutet, die minderjährigen Kinder gehen vor.
Es muss also geprüft werden, was zu verteilen ist und ob er überhaupt noch Ansprüche hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2022
Antwort auf:
Unterhalt nach Abbruch der Ausbildung
Ja, der Vater muss erst mal weiterhin Unterhalt zahlen.
Kindern bzw. jungen Erwachsenen wird eine Orientierungsphase zugebilligt und die beinhaltet auch, dass man die 1. Ausbildung oder Studium abbricht, um sich neu zu orientieren (solange der Abbruch nicht erst in der 2, Hälfte der Ausbildung/Studium stattfindet).
Gezahlt werden muss bis max, 1 Jahr nach Abbruch - ab dann kann erwartet werden, sich selbst um seinen Lebensunterhalt zu kümmern bzw bis dahin eine neue Ausbildung/Studium begonnen zu haben. Passiert das nicht, entfällt die U-Pflicht.
Wieviel er zahlen muss könnt ihr der Düsseldorfer Tabelle entnehmen.
Kindesunterhalt - auch für Kinder aus Ex-Beziehungen - sind übrigens vorrangig vor anderen Unterhaltsverpfichtungen.
Das die Mutter nicht arbeiten geht ist auch nicht relevant für die Unterhaltsverpflichtung des Vaters.
Ich kann durchaus verstehen, dass ihr möglichst schnell keinen Unterhalt mehr zahlen wollt - aber denkt mal kurz darüber nach, ob ihr euren gemeinsamen Kindern auch den U streichen würdet, wenn diese feststellen, die Ausbildung passt doch nicht zu mir.
von
cube
am 23.05.2022, 10:53
Antwort auf:
Unterhalt nach Abbruch der Ausbildung
Ich sehe es etwas anderes wie Cube:
1) es ist schon richtig, dass man einem jungen Erwachsenen einen Ausbildungsabbruch zu belegt. Insofern seid ihr durchaus wieder ein (mehr) unterhaltspflichtig als bisher.
Aber:
2) die Eltern sind ab dem 18. Geburtstag gemeinschaftlich für den Unterhalt des Sohnes verantwortlich, sofern noch eine Unterhaltspflicht besteht. Insofern hat der Sohn eine Gesamtanspruch an beide Eltern, und diese wird nach deren Gehalt aufgeteilt.
In diesem Zusammenhang ist dann durchaus wichtig, warum die Mutter nicht arbeitet, denn dann wird ihr ein fiktives Gehalt angerechnet.
Mein laienhaft Arat:
Ich würde den Unterhalt nach Abzug des vollen Kindergeldes halbieren und diesen Betrag anbieten.
Denn grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Eltern halbe halbe zahlen. Nur wenn die Mutter andere Zahlen dagegen setzen kann, müsst ihr gegebenenfalls etwas mehr zahlen.
Zudem kann erwartet werden, dass sich der Sohn um eine neue Ausbildung für das kommende Ausbildungsjahr bemüht. Da kann man durchaus verlangen dass so und so viele Bewerbungen nachgewiesen werden.
Noch eine nebenbemerkung:
Dein Mann hat drei Kinder, und alle drei sind derzeit unterhaltspflichtig. Wenn ihr finanzierende Verpflichtungen eingeht, die euer Einkommen übersteigen, dann ist das sehr unklug, kann aber nicht den Unterhalt seiner Kinder mindern.
Der Vater meiner Kinder hatte schon einen Sohn, also bin ich direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen.
Alles Gute!
D
von
desireekk
am 23.05.2022, 18:47
Antwort auf:
Unterhalt nach Abbruch der Ausbildung
Danke für alle Antworten.
Natürlich unterstützt man seine Kinder. Aber auch nur wenn diese auch wirklich was dafür tun. Sollten unsere Kinder später einfach abbrechen, weil kein Bock etc. so geht es eben nicht. Ich habe auch eine Ausbildung mal abgebrochen und weiß wovon ich spreche. Habe aber NIE Unterhalt von meinen Eltern gefordert sondern selber dafür gesorgt mit Jobs etc. Und das erwarte ich auch von meinen Kindern. Es kann eben nicht sein, dass er sich dann auf die faule Haut legt und Unterhalt kassiert und wir auf jeden Cent achten müssen. Ab 18 ist man nun mal "Erwachsen".
Nach Mutterschutz direkt zu arbeiten ist auch eher eine Ausnahme. Wer betreut das Kind denn bei euch?
Liebe Grüße
von
ClaudiaMart
am 24.05.2022, 16:39