Mitglied inaktiv
Meine Frage; Ich habe 2 Söhne, die momentan bei ihrem Vater leben, da ich sie wegen meines Umzuges nicht aus dem gewohnten Umfeld rausreißen durfte. Nun erwarte ich im Juni ein Kind mit meinem neuen Lebenspartner. Da ich derzeit Arbeitslosengeld beziehe, kann ich keinen Unterhalt zahlen und es wird für beide Unterhaltsvorschuss geleistet. Die Dame von der Stelle sagte mir, ich müsste mich weiter bewerben, obwohl kaum Aussicht auf eine Stelle besteht. Dies tue ich auch weiterhin. Leider konnte sie mir keine Auskunft erteilen, was sein wird, wenn ich im Mutterschutz und Erziehungsurlaub bin. Sie meinte nur, mein Partner könne ja zu Hause bleiben und ich solle arbeiten gehen. Aber auch mein Lebenspartner ist für 2 Kinder unterhaltspflichtig und da würde sich die Katze ja in den Schwanz beißen. Ich bin nun echt verzweifelt, da ich für das neue Baby natürlich auch voll und ganz da sein möchte. Außerdem werde ich auch weiter kämpfen meine Söhne zu mir zu holen. Es wäre sehr nett, wenn sie mir hierzu Auskunft erteilen können. Vielen Dank!
Hallo, grds. bleiben Sie unterhaltspflichtig. Sie haben grds. auch die Pflicht, weiter arbeiten zu gehen. Aber tatsächlich wird es schlichtweg nicht möglich sein. Und wo nichts ist, kann man auch nichts holen Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Muss ein Vater, Vaterschaft nicht anerkannt und geprüft, Unterhalt zahlen, obwohl er von der Kindsmutter nur zum schwanger werden "benutzt" wurde?
Hallo Frau Bader, Ich bin seit längerer Zeit auf Grund einer Fehlgeburt und anschließender posttraumatischen Belastungsstörung krank geschrieben und musste eine Therapie in einer Tagesklinik anfangen, weil ich dadurch in eine Depression gerutscht bin. Während dieser Therapie, die ich bis dahin 9 Wochen besuchte, musste ich feststellen dass ich b ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Guten Tag, unsere Kinder sind 6 und 10 Jahre alt und ich möchte nun den Unterhalt ausrechnen, der mir vom Vater zusteht. Ist die Vorgehensweise so korrekt: Netto Einkommen des Vaters und der Mutter wird zugrunde gelegt. Lt. Düsseldorfer Tabelle wären das auf der letzten Seite (hier wird das Kindergeld schon zur Hälfte abgezogen) der Betrag XY. Di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger, im öffentlichen Dienst beschäftigt und in zwei Monaten steht bei mir eine Dienstreise/Fachtagung an. Als ich die Reise beanragt und gebucht habe, wusste ich noch nichts von der Schwangerschaft. Die Fachtagung findet in der Schweiz statt, das sind 10 Stunden Zugfahrt. Die Tagung selbst findet drei Tage ...
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem betrieblich ausgestellten Beschäftigungsverbot, welches bis zum Beginn des Mutterschutzes am 05.11.26 gilt. Bereits Anfang des Jahres, vor Beginn meiner Schwangerschaft, teilte ich meinem AG mit, dass ich im Sommer umziehen werde, dies wurde schriftlich in einem Protokoll vermerkt. Nun m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum Unterhalt speziell zu den Kindergartengebühren. Muss mein Ex. der Vater meiner Tochter sich daran beteiligen? Wenn ja wie lautet das Aktenzeichen zum Präzidensfall ? Das Jugendamt sagt, nein er muss nicht. Zu meiner Situation, ich lebe seit 3 Jahren getrennt von den Vater meiner 5 Jährigen Tochter. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?