Mitglied inaktiv
Hallo:) Sie haben diese Mail nicht beantwortet, deswegen schreibe ich sie hier nochmal hin. 1 Seite vorher ist die letzte Antwort von Ihnen, falls Sie nochmal nachlesen müßen:) Dumme Frage am Anfang. Warum muß er mir überhaupt Unterhalt zahlen? Wir waren nicht verheiratet und haben uns vor der Geburt getrennt? Reicht denen das, bzw. wollen die eine Verdienstbescheinigung von Ihm? Denn mehr kann ich ja nicht sagen oder beschaffen. Er bekommt so ca. 1400DM + Fahrtkosten. Oder muß ich auf irgenntein Amt??? Zurück zahlen deshalb: wenn ich zum JA gehe und dort das Geld einklage für meine Maus,weil er nicht zahlen will, holt sich das JA das beim Vater zurück. Wenn er jetzt nicht zahlen kann wegen dem Arbeitslosen Geld, zahlt das SA dann unabhängig von Ihm? Aber muß er dann ein Teil zurück zahlen vom Unterhalt was das SA mir bis dato gezahlt hat, wenn er wieder Geld verdient? Z.B. 60% zahlt SA und 40% KV! Wie oft prüfen die den KV? Er kann jetzt nicht zahlen, SA zahlt. Wenn er einen Job bekommt, muß ER das dem SA mitteilen? Oder melden die sich in gewissen Abständen? So ich hoffe Sie haben das Verstanden. Ist nicht so einfach das zu erklären:) Grüße Siggi
Liebe Siggi, er muss Ihnen Unterhalt zahln, wenn Sie wegen dem gemeinsamen KInd nicht mehr arbeiten und für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Es geht um die Bescheinigung für das JA oder SA? Da muss in der Regel eine Verdienstbescheinigung vorgelegt werden. Das Ja zahlt einen sog. Unterhaltsvorschuss. Das bedeutet, dass grds. der Staat nicht verpflichtet ist, für das Kind UNterhalt zu zahln, sondern erst mal die Eltern. Damit das Kind aber erst mal was zu leben hat, zahlt der Staat und holt sich das Geld dann bei dem eigentlich verpflichteten, dem KV, zurück. Es gibt dazu eine sehr gute Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" zu bestellen unter 0180-5329329 Gruß, NB
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