Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt mit neuem Kind

Frage: Unterhalt mit neuem Kind

Pummelfee411

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Liebe Frau Bader! Mein Freund hat zwei Kinder (unehelich) mit seiner Ex-Partnerin und wir erwarten unser Baby im Juni. Es ist mein erstes und wird auch bei diesem bleiben. Wir wohnen in einem Haushalt, sind aber nicht verheiratet, mein Freund verdient ca 1500€ netto, das Gehalt bekommt er aber erst seit ein paar Monaten in der Höhe, vorher hatte er weniger. Seine Ex-Partnerin und er hatten sich einvernehmlich auf einen Betrag geeinigt, den er auch bis jetzt gezahlt hat und zusätzlich hat er sich an allen Kosten (wir Urlaube, Schwimmkurse, Feriencamps etc) zur Hälfte beteiligt zusätzlich zum Unterhalt. Nun hat sich das Verhältnis verschlechtert und es wird nun alles über das Jugendamt laufen. Meine Fragen sind: Kann rückwirkend von ihm eine Nachzahlung eingefordert werden, obwohl sich beide (leider nur mündlich) auf einen Unterhaltsbetrag geeinigt haben? Wie verhält es sich mit dem Unterhalt wenn unser Baby da ist? Steht mir ab Beginn des MuSchu Betreuungsunterhalt zu? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Rückwirkend kann man nur dann etwas geltend machen, wenn man den anderen in Verzug gesetzt hat, ihn also aufgefordert hat zu zahlen. wenn noch ein drittes Kind dazu kommt mit einem Mangelfallberechnung vorgenommen, d.h., das dritte Kind wird berücksichtigt. Außerdem geht die Düsseldorfer Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten aus, so das da auch noch eine Änderung vorgenommen werden wird. Wenn die Kindesmutter klagt, kann es sein, dass er dennoch den Mindestunterhalt bezahlen muss und sich dann eben noch eine Nebentätigkeit suchen muss. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bei 1.500 Euro kann er nicht einmal den Mindestsatz für die vorhandenen zwei Kinder bezahlen. Was zahlt er denn aktuell ? Euer gemeinsames Kind zählt ab Geburt mit, für Betreuungsunterhalt ist viel zu wenig Einkommen da. Wie war denn Eure finanzielle Planung ?


misses-cat

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Da bleibt doch nix für Betreuungsunterhalt über. Wenn du nicht genug Elterngeld bekommst bleibt Kindergeldzuschlag , Wohngeld oder im schlimmsten Fall Hartz4. Fange früh an dir eine Betreuung für dein Kind zu suchen, ab dem ersten Geburtstag verlangen die meisten Ämter das man wieder arbeitet.


misses-cat

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Noch ne Erklärung Unterhalt minderjähriger Kinder hat immer Vorrang, dabei ist es egal ob eheliche oder uneheliche Kinder ( die sind gleigestellt seit den 90er)nur wenn dann noch was überbleibt gibt es Unterhalt für dich, wobei in einer Beziehung wo man zusammen lebt muss dein Freund dir nix zahlen ihr wirtschaftet gemeinsam


Pummelfee411

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Danke für die Antworten! Hatte jetzt auch schon gehört, dass Betreuungsunterhalt zweitrangig ist und alle Kinder erstrangig. Wir haben am Dienstag einen Termin beim Jugendamt, da wird der Unterhalt berechnet. Nun habe ich gehört, dass der Unterhalt nur einmal berechnet wird und dann bleibt der Satz so? Denn ab der Geburt müsste es ja eigentlich definitiv neu berechnet werden.. Weiterhin hab ich gelesen, dass der Selbstbehalt gesenkt werden kann, wenn die Partnerin ein eigenes Einkommen hat, aber auch das habe ich ja ab der Geburt nicht mehr, da ich 1 Jahr und vier Monate in Elternzeit gehe(n muss.. weil es mit dem Kitaplatz nicht anders hinhaut und wir erst einen ab September bekommen) und da bekomme ich ja 12 Monate Elterngeld und danach nichts..


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