Mitglied inaktiv
Hallo ich habe mal ein Frage. mein Freund hat vor 1 Jahr erfahren das er Vater eines 3jährigen Sohnes ist. Bis zu diesem Zeitpunkt hielt die Kindsmutter ihren Lebensgefährten für den Vater. Nun soll mein Freund für die volle Zeit seit der Geburt den Kindsunterhalt und auch Unterhalt für die Kindsmutter nachzahlen (für die KM ans Amt). Vor allem bei dem Unterhalt für die KM frage ich mich ob das so rechtens is. was kann er dafür wenn er es erst nach 2 Jahren erfährt. Das würde u.a. dazu führen das wir unsere Lebens-und Familienplanung auf lange Zeit verschieben müssten, da es finanziell nicht drin wäre. Er muss aktuell den aktuellen Unterhalt, gerichtskosen für die VAterschaftsfeststellung und den rückwirkenden Kindsunterhalt zahlen und es bleiben dann grad mal etwa 1000 Euro im Monat wovon er jetz t auch noch das andere ans Amt zurckzahlen soll.
Hallo, das kann man nicht sagen, ohne die näheren Umstände zu kennen. Wenn aber ein Amt gezahlt hat, obwohl er der KV ist, muss er es zahlen, denn er hätte es ja eigentlich von Anfang an zahlen müssen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich kann Unterhalt nicht rückweirkend gefordert werden. Kommt jedoch daerazuf an, wer den Unterhalt fordert: Die KM, oder der, der bisher den Unterhalt bezahlt hat. HAT der vermeintl. Vater denn überhaupt Unterhalt fütr die Mutter bezahlt? WANN wurde die vaterschaft den festgestellt? Ich schätze, um einen Anwalt kommt ihr nicht drumherum. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Sie hat bis vor 1 Jahr mit ihrem damaligen Lebensgefährten, der bis dahin auch für den KV gehalten wurde, zusammengelebt und Leistungen vom Staat bezogen. Wie geschrieben wurde die Vaterschaft vor ca 1 Jahr festgestellt und das Geld fordert das Amt.
Mitglied inaktiv
obwohl er erst, als das kind schon 2 jahre alt war von dessen existenz erfahren hatte und auch dann erst die km in erwägung zog, das er als vater in frage käme?
Ähnliche Fragen
Ich hätte gern gewusst,wie es sich mit dem Unterhalt für die Kindsmutter (nicht verheiratet,vom Kindsvater getrennt) verhält,wenn sowohl sie als auch der Kindsvater Studenten sind,entfällt der Anspruch dann???
Sehr geehrte Frau Bader, ein Freund bittet Sie um Rat und hofft das Sie weiterhelfen können. Er ist seit der Geburt des Kindes vont der Kindsmutter getrennt. Sie haben nie gemeinsam gewohnt, sprich immer getrennte Wohnungen gehabt. Sie bezieht HartIV, er hat eine Arbeitsstelle. Nun soll er Unterhalt an die Kindsmutter gemäß 1616 I BGB zahlen ...
Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?
Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...
Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße
Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist. Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög. Das Kind lebt ...
Hallo, Mein Kind 17J.macht zur Zeit ein FSJ, beide Elternteile sind damit einverstanden. Es bekommt 300 Euro Taschengeld und 150 Euro Ersatzleistungen (für Unterkunft und Verpflegung) in wieweit wird dies bei der Höhe des Unterhaltes berücksichtigt? Gibt es einen Freibetrag der dem Kind zur Verfügung steht? Über Hilfe bei der Frage würde i ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann zahlt an die Kindsmutter für seine Tochter Unterhalt. Allerdings bekommen wir für unseren Sohn seit paar Monaten Kindergeld + Kinderzuschlag. Wird dadurch der Unterhalt an seine Tochter mehr, da wir den Zuschlag erhalten für unseren Sohn? Freundliche Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Fragen zu Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Exfrau verlangt zusätzliche Betreuung
- AG übermittelt bei Kindkrank inkorrekte Stundenanzahl an KK
- BV
- Umgang nachholen ja oder nein