Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe manche Dinge immer noch nicht ganz klar beantwortet. Sorry, deswegen schreib ich schon wieder.) Also die Frau vom SA sagte mir am Telefon ICH müßte mich drum kümmern ob er zahlungsfähig ist oder nicht. Dann bei Ihr nochmal anrufen. Sie sagen jetzt das macht das SA. Wer machts das nun???? Ab wann ist die Grenze des zurück zahlens, falls es eine gibt? Das ist eigentlich mit das WICHTIGSTE!!!!!!!! Denn wenn der Betrag sehr hoch ist, z.B. 800DM, lassen wir das lieber, da es uns nicht weiter bringt. Also gilt auch für die Zeit ( von den 6Wochen davor und 8 danach bis zu den 3 Jahren), das er nur zahlen muß, wenn er kann?
Hallo, sorry, mir fehlt der Gesamtzusammenhang??! Bitte FAll noch mal kurz schildern! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
.....Sorry hab zu schnell gedrückt:) Natürlich kommt unter die Mail noch ein: Danke Viele grüße Siggi
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist. Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög. Das Kind lebt ...