Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe folgendes Problem:ich habe im Oktober letzten Jahres ein Kind bekommen und bin mittlerweile vom Vater des Kindes getrennt.wir sind nicht verheiratet.verstehen uns aber noch gut und er kümmert sich auch um die kleine!ich bin normale Arbeitnehmerin und in elternzeit.da ich aber zu wenig Elterngeld bekomme kann ich Hartz 4 zusätzlich beantragen bzw.Wohngeld.und beim Amt muss man ja alle Nachweise vorlegen.zum Thema Unterhalt haben wir uns privat auf 120 Euro monatlich geeinigt,welches er auch stets bezahlt in Geld oder Sachen etc.fürs Amt haben wir ein schreiben aufgesetzt was er zahlt und beide unterschrieben.das haben sie auch entgegen genommen als Beweis sozusagen.nun habe ich post bekommen vom Amt da steht das ich beim Jugendamt die Differenz zum unterhaltsvorschuss beantragen muss.aber warum denn das wir haben uns doch privat drauf geeinigt und so war das auch ok!was heißt das jetzt?können wir auch privat das mit den 133 Euro monatlich regeln und selbst wieder einen Zettel aufsetzen? Danke für ihre antwort sie helfen mir sehr!
Mitglied inaktiv
Ganz einfach: Wenn du Hartz IV beantragst, muss als erstes geprüft werden, ob nicht andere vorrangige Leistungen zu erhalten sind. In deinem Fall der Unterhalt für euer Kind, der zumindest dem Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle entsprechen soll. Kann der Kindsvater dies nicht leisten (zu geringer Verdienst/ gar kein Verdienst), hat das Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. In eurem Fall soll die Differenz zwischen gezahltem Unterhalt und Unterhaltsvorschuss nach Angabe der Arge vom Jugendamt (JA) übernommen werden. Allerdings wird auch das JA prüfen wollen, ob der Kindsvater nicht komplett für den Unterhalt aufkommen kann und somit muss, so dass sich eine Aufstockung für sie erledigt. Der erhaltene Unterhalt senkt nämlich den Anspruch von dir und deinem Kind (da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet), wodurch weniger an Leistung (ALG2) gezahlt werden muss und damit die Allgemeinheit (in Form der Steuerzahler) entlastet. LG
Mitglied inaktiv
Wenn Du auf Dir evtl. zustehenden Unterhalt verzichtest, darfst Du dadurch nicht von Sozialleistungen abhängig werden. Deshalb überprüft nun das Amt, ob Dir noch Unterhaltszahlungen zustehen. V. G.
Mitglied inaktiv
LG
Mitglied inaktiv
Aber das wären da ja nur 13 Euro (Differenz)!kann man das ni privat klären und beidseits unterschreiben so wie wir es mit den 120 Euro auch gemacht haben?!muss doch da keinen unterhaltsvorschuss beantragen wenn er 133 Euro zahlt oder?!möcht ich ehrlich gesagt auch ni weil er voll und ganz für die kleine da is und sich auch an das Geld hält.wenn ich kein Hartz 4 beantragen würde,würde auch kein Hahn danach schreien.aber danke für die Antwort hat mir schon bissl geholfen:)
Mitglied inaktiv
120€ Unterhalt ist doch auch etwas wenig ? Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, wenn du auf dir zustehenden Unterhalt vom KV verzichtest warum soll das der Staat ausgleichen. ? Der KV ist auch für deinen Lebensunterhalt verpflichtet bis zum dritten LJ deines Kindes. Du müsstest für dich und für kein Kind von ihm unterhalt bekommen
Mitglied inaktiv
wenn der vater aber in der lage wäre, 500€ unterhalt zu leisten und ihr euch nur auf 120 geeinigt habt, hieße das, daß du 380€ aus der h4 kasse bekommst. und DAS interessiert nun mal.
Mitglied inaktiv
Sie werden auch irgendwann ihn auffordern neben dem Kindesunterhalt auch für dich Betreuungsunterhalt zu zahlen - das muss er nämlich / wenn er kann - ob er will oder nicht - da hilft auch keine private Vereinbarung. Lass dir doch die Unterhalt fürs Kinden kostenlos beim Jugendamt ausrechnen - da kannst du dann auch gleich eine Beistandschaft einrichten, dann kümmern die sich auch in den nächsten Jahren um die Unterhalt bei Unterhalts- oder Gehaltssteigerungen.
Mitglied inaktiv
Kann er aber nicht da er selber nicht viel Geld hat aufgrund einer Umschulung!wenn er mehr zahlen könnte würde er es tun aber die 133 Euro sind ja der regelsatz beim unterhaltsvorschuss und das will das Amt nun so haben und das ist auch kein problem das zu regeln.er zahlt das gern für seine Maus.es ging mir nur darum ob man das privat regeln kann per schreiben oder ob das übers JA gehen muss
Mitglied inaktiv
Am besten fragst Du da direkt beim Amt nach, die müssen das ja wissen. Morgen anrufen und schon weisst Du es ;-) Wegen Unterhalt für Dich : Das KANN man beantragen, muss man aber nicht, und das Amt macht es auch nicht. Ich habe die ersten 3 Jahre von Hartz4 leben müssen und sie haben meinen Ex deswegen NIE angeschrieben.
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