Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhalt für frau

Frage: unterhalt für frau

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, ich habe mit meiner ex-freundin ein kind, wir waren 1 1/2 jahre zusammen, haben in der zeit aber nie zusammengelebt, unser kind ist jetzt 6 monate alt. nun zu meiner frage: muß ich für meine ex-freundin unterhalt zahlen obwohl wir weder verheiratet waren noch zusammenlebten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hierzu gibt es ein neues BGH Urteil. Der Bedarf der Mutter eines nichtehelichen Kindes (der in der Praxis weit überwiegende Fall) richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter. Maßstab sind die Einkünfte, die die Mutter erzielen könnte, wenn es das gemeinsame Kind nicht gäbe; durch den Unterhalt soll sie also so gestellt werden, als hätte sie ihr Arbeitseinkommen noch. Der Bedarf nichtehelicher Mütter ist daher immer ohne Probleme festzustellen, wenn die Mütter vor Betreuung der gemeinsamen Kinder erwerbstätig waren. Maßstab für den Bedarf sind dann die eigenen Einkünfte der Mütter. eit dem 1. Januar 2008 gilt beim Betreuungsunterhalt, dem in der Praxis wichtigsten Unterhaltsanspruch, eine geänderte Rechtslage. Der Anspruch richtet sich nicht mehr abhängig vom Alter und der Zahl der Kinder nach einem Altersphasenmodell, sondern nach dem Umfang und der Möglichkeit der Kinderbetreuung. Zudem wurden durch die Unterhaltsrechtsreform die Ansprüche nichtehelicher Mütter mit denen der ehelichen Mütter weitgehend gleichgestellt. Obwohl daher die Entscheidung zu dem Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter erging, kann sie auch für den Unterhaltsanspruch der Ehegatten nach Scheidung herangezogen werden. Nach der Unterhaltsrechtsreform besteht ein 3-stufiger Unterhaltsanspruch: * Innerhalb der ersten drei Jahre der Betreuung eines Kindes steht sowohl der nichtehelichen Mutter als auch einer ehelichen Mutter ein unbeschränkter Unterhaltsanspruch zu (1. Stufe). * Danach verlängert sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs, soweit dies der Billigkeit entspricht; hierbei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (2. Stufe). * „Darüber hinaus“ verlängert sich die Dauer dieses Unterhaltsanspruchs, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht (3. Stufe). Bei einer nichtehelichen Mutter können zwar eine Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie die Dauer der Ehe nicht berücksichtigt werden, da eine Ehe gerade nicht vorliegt. Nach der Gesetzesregelung zum Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter können diese Gesichtspunkte allerdings auch eine Rolle spielen, wobei es hierbei selbstverständlich auf die Erwerbstätigkeit während der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der Dauer der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ankommt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

-


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, wenn in einem Fall 307,00 Euro Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird und das Kind ist unter 18 J., wird dann die BAB hälftig auf den Unterhalt angerechnet, also ähnlich wie bei einer Ausbildungsvergütung? Danke und viele Grüße K.

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger.  Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...

Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...

Hallo,  Mein Kind 17J.macht zur Zeit ein FSJ, beide Elternteile sind damit einverstanden. Es bekommt 300 Euro Taschengeld und 150 Euro Ersatzleistungen (für Unterkunft und Verpflegung) in wieweit wird dies bei der Höhe des Unterhaltes berücksichtigt? Gibt es einen Freibetrag der dem Kind zur Verfügung steht?  Über Hilfe bei der Frage würde i ...