kawa7881
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein 10jähriges Kind aus erster Ehe. Ich bin wieder verheiratet und habe einen 4 Monate alten Sohn. Meine Ehefrau befindet sich in Elternzeit und bezieht etwa 645 euro Elterngeld. Ich verdiene etwa 1500 euro netto. Gehe dafür allerdings 220-280 Stunden im Monat arbeiten (Stundenlohn € 7,92). Durch meine Ehefrau befinde ich mich in der besseren Lohnsteuerklasse 3. Wie hoch ist nun der Unterhalt für mein erstes Kind? Werden Überstunden berücksichtigt? Inwiefern wird auch meine Frau bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt, da sie unser Kind betreut? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße kawa7881
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CKEL0410
hallo die kinder gehen erstmal vor! d.h deiner frau steht erstmal kein uh zu,da erstmal die kinder bedient werden müssen! das solltest du dir genau bei einem anwalt oder dem jugendamt berechnen lassen,was zahlst du denn jetzt für dein erstes kind? dir muss ein selbstbehalt von 950 bleiben. wenn man jetzt nach der tabelle gehen würde müsstest du ca 270 euro zahlen,dem kleinen kind würden ca 220 euro zustehn. pauschal werden ja erstmal 5% für fahrkosten etc von deinem gehalt abgezogen,wenn du keine erhöhten fahrkosten hast, wird es wohl bei dem betrag der ersten stufe, nach der düsseldorfertabelle bleiben,da du so nicht unter den selbstbehalt rutschst!.
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