Maiglöckchen81
Hallo, mein Freund hat ein Kind (4 Jahre) mit seiner Ex-Freundin. Die Zahlungen liefen bis heute über das Jugendamt. Mein Freund verdient netto 800-900 EUR, hat aber trotzdem freiwilig 40 EUR an das Jugendamt überwiesen. Die Exfreundin hat jetzt geheiratet. Mein Freund hat heute einen Brief vom Jugendamt bekommen, dass die Mutter des Kindes den bisherigen Antrag auf Beistandschaft aufgehoben hat. Mein Freund soll die 40 EUR direkt an die Exfreundin überweisen. Meine Fragen nun: 1) Wie sieht es rechtich aus? Ich weiß, dass wenn sein Einkommen 950 EUR nicht übersteigt, er nichts zahlen muss. Ist es auch so, wenn sie verheiratet ist und ein 2. Einkommen vom Ehemann zur Verfügung hat? Sie haben keine weiteren Kinder. 2) Ich habe mit meinem Freund auch ein Kind (9 Monate) und werde ab Juni wieder arbeiten. Wir sind noch nicht verheiratet. Wird mein Einkommen dann mitberechnet, oder später wenn wir verheiratet sind? Danke und LG
Hallo, 1. Der 2. Mann und die Heirat haben nichts mit dem K-Unterhalt zu tun Die Höhe kann doch das JA ausrechnen. 2. Nein, aber das 2,. Kind wird mit berechnet, es ist ja auch unterhaltsberechtigt. ich glaube, ich würde das mal von einem RA vor Ort berechnen lassen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. unterhalt für ein kind ist unabhängig vom status der mutter. sie kann nur keinen unterhaltsvorschuss beziehen, wenn sie verheiratet ist. 2. dein einkommen ist unerheblich. in die berechnung würde aber wohl euer kind miteinbezogenwerden, dem er ja auch zu unterhalt verpflichtet ist. bei dem geringen einkommen ist das aber alles jacke wie hose und ich finde es lobenswert, daß er freiwillig überhaupt etwas zahlt.
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