Hallo,
würde gerne wissen, ob mir trotz Kind Unterhalt von meinen Eltern zusteht, wenn ich in der Ausbildung bin?
Im §1610 Abs.2 BGB konnte ich leider nicht entnehmen, ob es auch zutrifft, wenn man ein Kind bekommt.
Danke schon im Vorraus! Melli
Mitglied inaktiv - 18.05.2007, 11:00
Antwort auf:
Unterhalt der Eltern in Ausbildung trotz Kind???
Hallo,
wenn Sie die Ausbildung fortführen, schon. ES wird nur eben die Ausbildungsgeb. abzgl. 90 € angerechnet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2007
Antwort auf:
Unterhalt der Eltern in Ausbildung trotz Kind???
Will Ihre Antwort keinesfalls schlechtreden ;-))
lg, sandra
Mitglied inaktiv - 18.05.2007, 14:41