atticus
Guten Tag, meine Partnerin und ich leben zusammen mit einem gemeinsamen Kind (1) und einem Kind aus Ihrer ersten Beziehung (5) in einem Haushalt. Für das Kind (5) bekommen wir nur einen minimalen „Unterhalt“ von weniger als 100 Euro pro Monat. Das ganze ist eher eine freiwillige Kostenbeteiligung. Der Vater des Kindes befindet sich im Studium und könnte auch aktuell keinen vollen Unterhalt zahlen. Einen Vorschuss vom Amt haben wir nicht beantragt, da dies sicherlich das Verhältnis negativ beeinflussen würde. Wie ist denn in so einem Fall die rechtliche Lage, wenn das King irgendwann beim Vater leben möchte? Kann dieser dann einen Unterhalt gegen uns (bzw. die Mutter) durchsetzen, obwohl er selber nie voll gezahlt hat? Weiterhin würde mich interessieren wie das dann Abläuft. Meine Frau wird auf absehbare Zeit nur teilzeit arbeiten und hat ein geringes Einkommen. Ich vermute auf dieses wird unser gemeinsames Kind angerechnet und auch ein gewisser Betrag für den eigenen Lebensunterhalt. Wir haben zusammen ein Haus gekauft und sind auf ein gewisses Familieneinkommen angewiesen, daher drückt mich dieses Thema schon sehr. Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Hallo, eine Unterhaltspflicht besteht unabhängig davon, ob er Unterhalt gezahlt hat. Liebe Grüße NB
mellomania
habt ihr vor das kind zum vater zu geben? wenn ja, ist die mutter dem kind unterhaltspflichtig. das heißt SIE muss dem vater dann den unterhalt fürs kind zahlen.
la-floe
moin, wenn ihr auf ein "gewisses Familieneinkommen" angewiesen seid wäre es vielleicht günstiger, wenn deine Frau ebenfalls zeitnah wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehrt, anstatt auf Kindersunterhalt zu bauen. Denn wenn das Kind zum Vater ziehen sollte fällt 1. euer Kindesunterhalt weg und 2. müsst ihr welchen bezahlen. Zum jetzigen Zeitpunkt auf Kindesunterhalt zu verzichten ist nicht besonders schlau und bringt euch im Fall der Fälle keine Extra-Sternchen. Zumal ihr rein formall auch nicht auf den Unterhalt verzichten dürft, da dieser dem Kind zusteht. Ich würde an eurer Stelle schleunigst UHV beantragen. Wenn der KV dann rumzickt, weil dadurch geprüft wird ob er in der Lage ist sein eigenes Kind zu finanzieren hat er eher ein Charakterproblem. floe
Felica
Klar kann der Vater dann auf vollen Unterhalt bestehen oder wenn deine Frau ihn nicht leisten kann, Unterhaltsvorschuss beantragen. Das ihr darauf verzichtet ist nett, aber im Grunde genommen eigen Blödheit. es bringt jedenfalls keinerlei Vorteile für euch. Zumal der Unterhalt euren Kind zusteht und ihr eigentlich gar nicht drauf verzichten dürft. Wobei es wie gesagt nachvollziehbar ist wenn ihr da jetzt aktuell den Ball flach haltet. Trotzdem würde ich das evtl mal irgendwann zum Anlass nehmen und den Vater drauf ansprechend, wie er den weiter plant wenn er mi dem Studium durch ist. Eine Option ist ja das er dann evtl mehr Unterhalt zahlt wie er müsste um das minus wieder rein zu holen, ihr das ganze aktuell also als eine Art zinsloses Darlehen anseht. Das sollte man aber besprechend und nicht einfach voraussetzen. Sollte das Kind zum Vater kommen, hat der Vater Anspruch auf Unterhalt. Kann deine Frau denn durch ihr TZ-Einkommen decken, alles gut. Kann sie es nicht, gibt es zwei Wege, entweder sie muss dann VZ arbeiten oder aber es wird geschaut ob ihr durch dich ein Taschengeld zusteht. Dann zB wenn sie wegen eurere gemeinsamen Kinder nicht mehr arbeiten kann. Reicht das eben immer noch nicht, dann wird geprüft ob der Vater Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Hat er diesen, bekommt er den. Und deine Frau muss die Schulden irgendwann an den Staat zurück zahlen. Und ja, euer gemeinsames Kind wird berücksichtigt. Ebenso in bestimmten Umfang mögliche Kredite und Lebensunterhalt. da hat man bestimmte Freigrenzen.
kügelchen12
Steht das irgendwo das es eine freiwillige Eigenleistung ist? Kontoauszug? Oder wird im Kontoauszug "Unterhalt" als Verwendungszweck benannt? Habt ihr was schriftliches das ihr euch einvernehmlich darauf geeinigt habt? Dann wäre das mehr als zum Nachteil für euch, ich denke kaum das ein "mittelloser" Vater das Kind nimmt, ohne Anspruch an geregelten Unterhalt an die Mutter zu nehmen. Und gegenrechnen bzw. "wir haben verzichtet nun berücksichtige das" wird es sicher nicht geben. Verständlich was das Verhàltnis betrifft, aber das Kind hat Anspruch darauf.
Mitglied inaktiv
wieso denkt ihr darüber nach, dass der Junge zu seinem Vater will? Sollte er wirklich zum Vater ziehen, muss deine Frau den vollen Unterhalt zahlen. Da könnt ihr nicht sagen: der Vater hat von .... bis .... nur mini unterhalt gezahlt und deshalb zahlen wir jetzt keinen.... das wird nicht aufgerechnet
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