Mitglied inaktiv
Maiann verdient laut Verdienstbescheinigung 47.000 Euro jährlich. Er hat 13,5 Monatsgehälter und ich bekomme 600 Euro Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt und 154 Euro Kindergeld. Netto hat er ca. 2200 Euro, da sind dann die 300 Euro fürs Auto schon abgezogen. Der Kleine ist bei ihm privat versichert, da zahlt er hälftig 250 Euro insgesamt. Somit hätte er in etwa 1.900 Euro netto - abzgl. meiner 754 Euro verbleiben 1.245 Euro. Davon Drei-Siebtel ergeben 538,10 Euro und lt. Düsseldorfer Tabelle, wieviel gibt es da fürs Kind?
siehe unten
Mitglied inaktiv
Das wird schon anders gerechnet! Nach Abzug der berufsbedingten Kosten und KV wird ERST das Kind bezahlt und vom Rest kannst Du Betreuungsunterhalt verlangen... Ist in den 2200,- netto der AG-Zuschuß zur Krankenversicherung mit drin, oder wird der dazu bezahlt? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
ja. Kannst Du mir was zur Berechnung sagen?
Mitglied inaktiv
Hm... so genau weiß ichnicht, was Du wissen willst... Aber zur KV: Wenn in den2200 noch der Zuschuß vom AG mit drinsteckt, dann kannst Du davon schonmal noch die 250 (oder 500?) EUR KV-Beitrag abziehen. Dann hätre er dadurch ein Netto von knapp 2000. Evtl. noch einen Privatanteil vom PKW abziehen (10-20%?), das vom Darlehen nicht in Abzu gebracht werden darf, etc. Schau mal da: www.mein-recht.de Äh... das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt: wofür ist das? Weil Du Dir eine Selbständigkeit aufbaust? Wie als ist das Kind? Musst Du das überhaupt anrechnen lassen? Ist deine Erwerbstätigkeit nicht (zum Großteil) überobligatorisch? Und das Kindergeld wir NICHT zu Deinem Einkommen gerechnet! Viele Grüße Désirée P. S. mailaddy ist hinterlegt...
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