Mitglied inaktiv
Hallöle Frau Bader! Ich weiß mir nicht mehr zu helfen. Heute bekam ich einen Brief vom Landratsamt und da stand drinnen, das mein leiblicher Vater in einem sozialtherapeutischen Wohnheim aufgenommen wurde. Jetzt muss ich ein Auskunftsformular zur Überprüfeung der Unterhaltsfähigkeit ausfüllen. Nun zu meinem Problem - dieser Mann hatte jahrelang keine Alimente an meiner Mutter bezahlt und es gab unzählige Gerichtsverhandlungen deswegen, irgendwann wanderte dieser Fall ins Archiv. Ich kenne diesen Mann überhaupt nicht und will ihn auch gar nicht kennen..Nun zu meiner Frage: Ich bin verheiratet, habe eine Tochter ( 7Jahre ) und bin jetzt momentan im 9.SSM und entbinde im Dezember. Ich arbeite wegen meiner Tochter zur Zeit nur auf 400Euro Basis und werde im November mit dem Minijob aufhören, um vollständig für die Familie dazusein. Jetzt haben wir Angst, das wir für einen wildfremden Menschen Unterhalt zahlen müssen. Wir haben große Ausgaben monatlich und demnächst müssen wir für ein Kind mehr sorgen. Normalerweise ist doch vom mir kein Geld zu holen, oder? Sie können doch nicht meinen Ehemann mit dazu nehmen, er hat doch gar nix mit dieser Sache zu tun? Bitte, bitte informieren Sie mich etwas, damit ich etwas ruhiger werde, wein wein. Ich bin ihnen dann sehr dankbar. mfG K. Hölle
Hallo, theoretisch ja, aber nur, wenn Sie dazu in der Lage sind. Also wenn Sie selber über genug Einkomen verfügen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Bitte rege Dich nicht auf! Schreibe einen Brief an die Behörde, in denen Du sachlich die früheren Geschehnisse darlegst. Und lege Nachweise über Dein jetziges Einkommen und Deine Schwangerschaft bei. Dann kann Dir gar nichts passieren! Wahrscheinlich wird wegen "unbilliger Härte" aufgrund Deiner Jugend ohnehin das Verfahren eingestellt. Und selbst wenn nicht, hast Du aufgrund geringen Einkommens (unterhalb der Freibetragsgrenze) absolut nichts zu befürchten.
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