summer011
Hallo Frau Bader, eigentlich wollte ich während der ELternzeit mit dem Vater meines Kindes zusammenziehen, nun habe ich aber Beschäftigungverbot erhalten. Darf ich während eines individuellen Beschäftigungsverbotes bzw. dem darauf folgenden Mutterschutz in ein anderes Bundesland umziehen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Vorraus
Hallo, ja, wenn das BV bis zur Geburt gilt. Anosntsne müssen Sie pendeln. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Sofern Du sicher bist, dass Dein AG keinen Arbeitsplatz schaffen kann, bei dem Du arbeiten kannst. Ansonsten musst Du pendeln. Du darfst wohnen wo Du willst.
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