Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag und Mutterschutz beim Umzug ins Nicht-EU Ausland

Frage: Arbeitsvertrag und Mutterschutz beim Umzug ins Nicht-EU Ausland

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich ziehe im März zusammen mit meinem Mann für zwei Jahre ins Nicht-EU-Ausland (USA) um. Dort erwarte ich Mitte Mai mein drittes Kind. Zur Zeit bin ich befristet beschäftigt, der Arbeitsvertrag läuft noch bis Ende August. Muss ich meinen Arbeitsvertrag aufgrund des Umzugs kündigen (wenn ja wann?) oder kann ich ihn auslaufen lassen? Ich habe noch genügend Resturlaub, um damit die Zeit zwischen Umzug und Beginn des Mutterschutz zu überbrücken. Ist es möglich, anschließend Elterngeld zu bekommen? Wie sieht es mit Kindergeld aus? Anders ausgedrückt: Ist es notwendig, sich in Deutschland aufzuhalten, um die Leistungen des Mutterschutzes und Elterngelds in Anspruch zu nehmen oder ist ein durchgängiger Verbleib in Deutschland notwendig?. Da es sich beim Kindergeld um eine steuerliche Berücksichtigung des Kindes handelt, vermute ich, dass ich darauf verzichten muss. Stimmt das? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Mitglied inaktiv

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Also, das kommt darauf an (bzw war es früher immer so) ob ihr "prviat" in die USA geht oder über eine D. Firma dorthin "entsandt" werdet. Als ich noch in den USA lebte, hatte ich viele D. Bekannte deren Männer über Bosch/Siemens/Bundeswehr in den USA befristet waren und die hatten Ki - Geld Anspruch, weil die in D. irgendwie auch noch Beiträge über die Firma bezahlt hatten.... Solltet Ihr aber als Euer persönliches "Hobby" rüber gehen, würde Euch nichts zustehen und es lohnt meist auch nicht in D. gemeldet zu bleiben, wenn man hier gar keinen Wohnsitz hat... Eine Freundin von mir ist "aufgeflogen" und darf alles zurückzahlen und das obwohl ihr inzwischen verstrobener Vater die Enkel auf 2. Wohnsitz angemeldet hatte und das Geld in die Erbmasse geflossen ist :o(... Intressiert das Amt aber nicht, die wollen Ihr Geld von Ihr wieder LG Heike, die das mit dem "entsendenten AG" klären würde


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