Umzug in eine andere Stadt- Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug in eine andere Stadt- Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Liebe Frau Bader, Ich erwarte im Juli mein erstes Kind. Ich habe bisher bei meinen Eltern in der Nähe meiner Arbeitsstelle gewohnt und bin jetzt, aufgrund der beruflichen Situation meines Freundes zu ihn in eine andere Stadt (ca. 150 km entfernt) gezogen. In welcher Stadt soll ich, bei bestehen meines Arbeitsplatz den Hauptwohnsitz anmelden? Macht es überhaupt einen Sinn eine der beiden Orte als Nebenwohnsitz anzumelden? Ist es legitim einen Hauptwohnsitz weit entfernt von der Arbeitsstelle anzugeben? Vielen Dank schon einmal im Voraus!

von Sonnenblume92. am 18.05.2018, 06:35



Antwort auf: Umzug in eine andere Stadt- Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Hallo, da haben Sie kein Wahlrecht. Dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, müssen Sie auch Ihren Hauptwohnsitz anmelden. Das ist ansonsten eine Ordnungswidrigkeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2018



Antwort auf: Umzug in eine andere Stadt- Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Da wo Du Dich die meiste Zeit aufhälst MUSST Du den Hauptwohnsitz anmelden. Einen Nebenwohnsitz musst Du nicht anmelden, solltest Du aber wenn Du regelmäßig an der anderen Stelle bist! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.05.2018, 06:44



Antwort auf: Umzug in eine andere Stadt- Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Wenn du mit eurem Kind bei deinem Freund wohnst, muss dort dein Hauptwohnsitz sein. Ist denn überhaupt geplant, den alten Arbeitsplatz nach der EZ wieder anzutreten oder suchst du dann was in der Nähe deines Freundes? Jedenfalls bist du wohl aktuell bzw. in nächster Zeit höchstes zu Besuch bei deinen Eltern, also musst du auch keinen Nebenwohnsitz dort beibehalten. Je nach Stadt/Gemeinde fällt auch eine Steuer für den Nebenwohnsitz an, ebenso wie es sein kann, dass deine Eltern mehr Gebühren für z.B. Müll zahlen müssen wenn du in ihrem Haushalt als Nebenwohnsitz gemeldet bist. Falls jedoch geplant ist nach der EZ an alten Arbeitsplatz zurückzukehren und zu pendeln, macht es wiederum aus steuerlichen Vorteilen Sinn, bei deinen Eltern den Nebenwohnsitz zu haben. Das kannst du aber auch rankommen lassen, bis es soweit ist.

von bellis123 am 18.05.2018, 08:10



Antwort auf: Umzug in eine andere Stadt- Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Der Hauptwohnsitz muss dort sein, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Bedenke, dass das Arbeitsverhältnis faktisch beendet ist durch den Wegzug. Du kannst zwar Elterngeld und Mutterschaftsgeld beziehen, ohne in erreichbarer Nähe des Arbeitsorts zu wohnen, nicht aber Lohnersatzleistungen aus AU und BV.

Mitglied inaktiv - 18.05.2018, 08:27



Antwort auf: Umzug in eine andere Stadt- Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

@ uriah "Bedenke, dass das Arbeitsverhältnis faktisch beendet ist durch den Wegzug. Du kannst zwar Elterngeld und Mutterschaftsgeld beziehen, ohne in erreichbarer Nähe des Arbeitsorts zu wohnen, nicht aber Lohnersatzleistungen aus AU und BV." Das ist doch Unsinn. Arbeitsverhältnisse werden in der Regel durch Kündigung beendet und nicht durch Wegzug. Und wozu sollte sie zum jetzigen Zeitpunkt kündigen? Kann sie doch immer noch wenn sie sich während der EZ einen neuen Job gesucht hat. Wenn sie im Juli ihr Kind erwartet, wird sie demnächst in Mutterschutz gehen, also ist der Kommentar in Richtung AU und BV weitgehend überflüssig. Und selbst wenn: im Fall einer AU muss sie sich nicht am Arbeitsort befinden, genausowenig im Fall eines BV. Selbst wenn es ein BV durch den AG ist: 150 km sind ja nun nicht aus der Welt, spätestens am nächsten Tag (großzügig gerechnet) wäre sie wieder vorort, das Bettchen bei ihren Eltern geht ihr ja nicht verloren ;-).

von bellis123 am 18.05.2018, 14:58



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