Frage:
Umzug in der Elternzeit evt. Arbeitslos
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe vor acht Monaten Zwillinge bekommen, während meiner elternzeit bin ich umgezogen und kann wegen der Entfernung nicht wieder in meinen alten Beruf zurück. Meine Arbeitgeber wissen das auch. Nun meine Frage an Sie, wie sollte ich nun am besten Vorgehen? Soll ich mich schon Arbeitssuchend melden? Muss ich kündigen oder sollte ich lieber gekündigt werden falls ich keinen passenden Job finde ? Würde ich dann eine Sperre des Arbeitslosengeldes gekommen ? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
von
Maya86
am 26.01.2019, 20:24
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit evt. Arbeitslos
Hallo,
zum Ende der EZ müssen Sie kündigen. Dann können Sie sich arbeitssuchend melden, werden aber keine Sperre bekommen, wenn es einen Grund für den Umzug gibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2019
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit evt. Arbeitslos
du musst kündigen. denn du bist ja umgezogen und kannst ja deinen vertrag nicht mehr erfüllen. du kannst dir aber in der elternzeit jetzt einen neuen job suchen und wenn du einen gefunden hast, bei dem du nicht mehr als 30 h arbeitest, holst du dir das einverständnis deines AG ein und kanns DANACH dann den vertrag unterschreiben. dann hast du arbeit und kannst bei deinem AG kündigen. dann wirst du nicht arbeitslos und musst dich auch nicht arbeitssuchend melden. wie lange hast du noch elternzeit?
von
mellomania
am 26.01.2019, 21:47
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit evt. Arbeitslos
Vielen Dank dir , ich bin noch bis Ende Oktober in EZ . Lg
von
Maya86
am 27.01.2019, 12:34
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit evt. Arbeitslos
Kündige nicht solange du noch in EZ bist. ist auch nicht nötig. In der EZ ist es egal wo du wohnst, jedenfalls in Bezug auf den AG. gerade bei einem Zeitraum von 6 Jahren kann viel passieren.
Mein Rat wäre, entweder du holst dir das OK bei deinem AG in der EZ woanders zu arbeiten sofern du das möchtest. Oder wenn er sich unbedingt querstellt, such dir erst eine neue Stelle und kündige dann. Kündigen kann dein AG dich nicht solange du in EZ bist. Sperre würdest du beim Amt auch eher nicht kommen wenn Umzug wegen dem Job des Mannes. Denke mal das war der Grund, oder? ALG1 kommt eh nur in Frage wenn du eine Kinderbetreuung hast. vorher musst du dich beim Amt auch nicht melden. Arbeitssuchend kannst du dich trotzdem melden, das kann jeder auch dann wenn er noch einen Job hat. Das bedeutete nicht mehr wie das man eben was neues sucht, nicht das man keinen Job mehr hat. Macht aber auch erst Sinn wenn du eine Kinderbetreuung hast.
von
Felica
am 27.01.2019, 17:39
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit evt. Arbeitslos
Liebe felicita, danke für deine Antwort.
Ja richtig das war der Grund des Umzuges .
Leider kann ich keine sechs Jahre elternzeit nehmen :) trotz Zwillinge bekomm ich alles als wäre es ein Kind außer einen Zuschlag für das zweite Kind über 300 Euro ! was ich echt nicht ok finde , es sind ja auch zwei Kinder . Ich brauch ja alles doppelt . Den Kindergartenplatz in Höhe von 500 (weil eintritsalter dann 1,5jahre) Euro für beide muss man sich da auch erstmal leisten können.
Wahrscheinlich werde ich also arbeiten gehen um den Kindergarten zu bezahlen :(
von
Maya86
am 28.01.2019, 09:14
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit evt. Arbeitslos
Liebe Maya,
Ich glaube du verwechselst in deinem letzten Post Elternzeit und Elterngeld.
Elterngeld bekommst du tatsächlich nicht doppelt, sondern „nur“ den Mehrlingszuschlag von 300€. Das kann man unfair finden, liegt aber daran, dass das Elterngeld eben einkommensabhängig ist und grundsätzlich das Einkommen/den Lebensstandard vor der Geburt in gewissem Rahmen sichern soll.
Bei der Elternzeit hättest du grundsätzlich bei Zwillingen einen Anspruch von bis zu sechs Jahren, wenn du es entsprechend geltend machst (ich glaube man müsste erst ein Jahr für Kind 1, dann ein Jahr für Kind 2, dann jeweils die übrigen zwei Jahre für jedes Kind geltend machen, auf jeden Fall aber immer genau bezeichnen, für welches von beiden Kindern!). Wenn du bisher 1,5 Jahre beantragt hast, ohne dich dabei auf ein Kind festzulegen, ist diese Zeit für beide „verbraucht“. Du könntest aber, wenn dein Arbeitgeber einverstanden ist, für jedes Kind noch die übrigen anderthalb Jahre dranhängen und also insgesamt noch drei Jahre in Teilzeit während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Und erst zum Ende dieser drei Jahre müsstest du deinen aktuellen Vertrag kündigen.
500€ für einen Kita-Platz ist natürlich heftig... Gibt es denn in eurer Gemeinde keinen Geschwisterbonus? Und auch wenn es sich erstmal so anfühlt, als würdest du (fast) nur für die Kita-Gebühren arbeiten, bedenke bitte, dass du damit vor allem auch für deine Rente und deine Absicherung im Alter sorgst!
von
Rotkehlchen
am 28.01.2019, 12:07
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Umzug in der Elternzeit evt. Arbeitslos
Liebes rothkehlchen,
Danke für deine Mühe. Richtig seit 2015 wird nur noch einmal Elterngeld gewährt und der Mehrlingszuschlag bezahlt.
Mir ist klar dass das EG Einkommensabhänig ist, zum Glück! nur ist es schade das am Ende des Elterngeldes noch viel Elternzeit übrig ist :) und die Gebühren des Kindergarten so hoch sind. Leider bekommen wir keine Unterstützung da wir zu gut verdienen.
In unserer Gemeinde gibt es nicht einmal Windelsäcke. d.h wir zahlen pro kg für unseren Müll :(
Vielleicht überbrücken wir die Zeit bis drei Jahren mit einem au-pair Mädchen und den Großeltern.
Meine eigentliche Frage war wie ich am besten vorgehe wenn ich in der EZ umgezogen bin .
Liebe Grüße
von
Maya86
am 29.01.2019, 14:06