Svenja Klose
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin nun in der 12. Woche und habe bereits ein beschäftigungsverbot erteilt bekommen von meinem Betriebsarzt. Ich habe ein jahres Vertrag und dieser endet Ende Dezember 2022. Mein mann und ich wollen aber nun umziehen zu meiner Familie nach Rheinland Pfalz und wir wohnen immoment in Osnabrück. Eigentlich wären wir Umgezogen wenn das Kind da wäre, nur hat mein Mann jz ein super Stellenangebot bekommen. Jetzt ist halt die Sache kann ich einfach umziehen mit meinem Mann, ohne das sie mir kündigen können ... ? Mfg Svenja klose
Hallo, grundsätzlich dürfen Sie wohnen wo Sie wollen. Wenn der Arbeitgeber jedoch einen für Sie geeigneten Arbeitsplatz schafft, kann er verlangen, dass Sie die Arbeit wieder aufnehmen. Liebe Grüße NB
Andrea6
Dem Arbeitgeber ist es egal, wo du wohnst, solange du im Bedarfsfall deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen kannst. Millionen von Menschen wohnen nicht an ihrer Arbeitsstelle...
Mamamaike
Hallo, das (theoretische) Problem besteht, wenn Dein AG in der Zwischenzeit einen schwangerschaftskonformen Arbeitsplatz für Dich findet. Dann müsstest Du nämlich wieder arbeiten kommen, und das womöglich auch kurzfristig. Viele Grüße
Pamo
Du darfst jederzeit hinziehen wohin du möchtest. Aber bedenke, dass du kurzfristig zurück zur Arbeit gerufen werden könntest - das musst du ermöglichen.
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