Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin nun in der 12. Woche und habe bereits ein beschäftigungsverbot erteilt bekommen von meinem Betriebsarzt. Ich habe ein jahres Vertrag und dieser endet Ende Dezember 2022. Mein mann und ich wollen aber nun umziehen zu meiner Familie nach Rheinland Pfalz und wir wohnen immoment in Osnabrück. Eigentlich wären wir Umgezogen wenn das Kind da wäre, nur hat mein Mann jz ein super Stellenangebot bekommen. Jetzt ist halt die Sache kann ich einfach umziehen mit meinem Mann, ohne das sie mir kündigen können ... ?
Mfg
Svenja klose
von
Svenja Klose
am 30.06.2022, 21:55
Antwort auf:
Umziehen
Hallo,
grundsätzlich dürfen Sie wohnen wo Sie wollen.
Wenn der Arbeitgeber jedoch einen für Sie geeigneten Arbeitsplatz schafft, kann er verlangen, dass Sie die Arbeit wieder aufnehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2022
Antwort auf:
Umziehen
Dem Arbeitgeber ist es egal, wo du wohnst, solange du im Bedarfsfall deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen kannst.
Millionen von Menschen wohnen nicht an ihrer Arbeitsstelle...
von
Andrea6
am 30.06.2022, 22:29
Antwort auf:
Umziehen
Hallo,
das (theoretische) Problem besteht, wenn Dein AG in der Zwischenzeit einen schwangerschaftskonformen Arbeitsplatz für Dich findet. Dann müsstest Du nämlich wieder arbeiten kommen, und das womöglich auch kurzfristig.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 01.07.2022, 05:39
Antwort auf:
Umziehen
Du darfst jederzeit hinziehen wohin du möchtest.
Aber bedenke, dass du kurzfristig zurück zur Arbeit gerufen werden könntest - das musst du ermöglichen.
von
Pamo
am 01.07.2022, 06:48