Frage: Umgangsrecht

Sehr geehrte Frau Bader, ich (21 Jahre alt) habe eine Tochter, welche vor kurzem ein Jahr alt geworden ist. Noch vor der Geburt trennten die Kindesmutter und ich uns, wir wohnten zu keiner Zeit zusammen. Die Kindesmutter wohnt noch bei ihren Eltern und war zum Zeitpunkt der Geburt minderjährig und wurde vor einem halben Jahr volljährig. Zu der Kindesmutter besteht kein Kontakt mehr, dieser wird von ihren Eltern unterbunden und alle Absprachen bezügl. meiner Tochter werden von den Großeltern geregelt. Bisher durfte ich meine Tochter 1-2 x im Monat für max. eine Stunde in deren Haus sehen. Ich wohne knapp 40 km von meiner Tochter entfernt. Ich habe um feste Umgangszeiten und eine zeitliche Erweiterung der Besuchszeit gebeten, um die Beziehung zwischen mir und meiner Tochter zu fördern. Ich möchte meine Tochter nun auch gerne mal abholen, um Zeit mit ihr bei meiner Familie zu verbringen. Dies verbieten die Großeltern jedoch und sagen, meine Familie könne sich in ihrem Beisein auf einem Spielplatz im Heitmatort meiner Tochter mit ihr treffen. Habe ich ein Recht darauf, meine Tochter auch ohne das Beisein der Großeltern zu sehen und sie für einige Stunden mit zu mir oder meiner Familie zu nehmen? Die Großeltern begründen ihr Verbot mit der Angst, ich könne meine Tochter nicht mehr zurückbringen, was natürlich völlig unbegründet ist. Vielen Dank für Ihren Rat. Viele Grüße

von fortniteontour am 30.08.2023, 18:18



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, ja, Ihre Tochter hat Anspruch auf Umgang mit Ihnen. Wenden Sie sich als nächsten Schritt ans Jugendamt und bitten Sie um Vermittlung. Sollte dies nicht klappen bleibt nur der gerichtliche Weg. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2023



Antwort auf: Umgangsrecht

Ja, du hast das Recht auf Umgang mit deiner Tochter und sie hat das Recht auf Umgang mit dir. Die Großeltern sind doch nicht sorgeberechtigt? Dann haben sie nichts zu melden. Hast du das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindsmutter? Wenn nicht: Beantrage es. Die Großeltern können dir und der Ex nur dann den Kontakt verbieten, wenn ihr euch das gefallen lasst. Hol das Jugendamt ins Boot. Schreib, du strebst eine verbindliche Umgangsregelung an. Man wird dich und die Kindsmutter zu einem Termin bitten. Dort sprecht ihr ruhig und vernünftig miteinander - ohne ihre Eltern, denn sie ist jetzt volljährig. Und lass dich unbedingt von einem Sozialträger oder Vätergruppe oder karitativen Beratungsstelle über deine Rechte und Pflichten beraten. Alles Gute.

von Pamo am 30.08.2023, 18:51



Antwort auf: Umgangsrecht

Und benutze keine kindischen Fortnite-E-Mail-Adressen oder Usernamen in der Korrespondenz mit Jugendamt, Kindsmutter, Familiengericht etc. Das wirkt unreif und lässt dich dumm dastehen.

von Pamo am 30.08.2023, 18:53



Antwort auf: Umgangsrecht

Vielen Dank für den Tipp. Selbstverständlich nutze ich nur hier einen derartigen Nicknamen, meine regulären Kontakdaten wie auch E-Mail Adresse enthält meinen richtigen Vor-und Zunamen.

von fortniteontour am 30.08.2023, 20:58



Antwort auf: Umgangsrecht

Ich finde es toll, dass sie den Umgang zu ihrem Kind erweitern möchten. Nehmen sie deshalb Kontakt zum JA auf und fordern mit der Hilfe den regelmäßigen Umgang ein. Sie haben ein Recht auf viel mehr Umgang, auch mit Übernachtungen, und auch mehrere Tage am Stück. Streben Sie das an. Es wird die Bindung zwischen ihnen und ihrem Kind fördern. Kommunizieren Sie mit der KM. Auch wenn sie kein Paar mehr sind, Eltern sind sie gemeinsam. Das JA wird auch die KM mit einbeziehen und nicht die Großeltern. Ausnahme: Die KM hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht. Ich denke, dass sie das aber wüssten. Vermutlich waren die Großeltern anfangs der Vormund des Kindes, weil die KM minderjährig war. Mit der Volljährige geht das auf die KM über und den Großeltern fällt es schwer loszulassen. Sind sie als KV in der Geburtsurkunde eingetragen? Wenn nicht unbedingt fordern. Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht mit der KM? Auch das sollten sie fordern. Im Hinblick darauf, dass sie bis dato regelmäßig den Umgang wahrnehmen und erweitern möchten stehen ihre Chancen dafür gut. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht treffen sie viele Entscheidungen die ihr Kind betreffen gemeinsam. Und was evtl. auch irgendwann wichtig sein kann, dass die KM mit dem Kind nicht nicht wegziehen darf bzw. die Entfernung von aktuell knapp 40km nicht erhöhen darf. (Würde die KM näher zu ihnen ziehen ist das möglich, wobei ein erneuter Umzug, dann weiter weg, nicht ohne ihre Zustimmung möglich ist. Bei der Entfernung wird immer vom aktuellen Wohnsitz aus ausgegangen.) Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat darf sie das. Es kann auch hilfreich sein sich anwaltlich beraten zu lassen um zu wissen, welche Möglichkeiten sie als KV haben. Das bedeutet nicht, dass sie ihre Rechte mit Anwalt einfordern sollen, sondern nur, dass sie wissen, welche Rechte sie haben und welche Möglichkeiten es gibt diese durchzusetzen. Achten sie darauf, dass es jemand ist, der darauf spezialisiert ist und auf den aktuellen Stand.

von Ani123 am 31.08.2023, 15:18



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