Frage: Umgangsrecht

Sehr geehrte Frau Bader, Muss ich als KV mir alles gefallen lassen von der KM? Unsere gemeinsame Tochter wird 5 Jahre alt dieses Jahr. Wir teilen uns das Sorgerecht. Wir haben eine mündliche Vereinbarung das ich alle 2 Wochen mein Kind am Wochenende bei mir habe und zusätzlich jeden Mittwoch, nach meiner Arbeit, ich sie besuchen/abholen kann. An den Wochenenden, wo das Kind nicht bei mir ist, rufe ich immer Sonntags um 18 Uhr an per Videochat. Früher war es sogar häufiger das ich Kontakt zu meinem Kind pflegen konnte, leider hat sich das alles geändert, nachdem ich eine neue Partnerin habe. Mir wurden Tage gestrichen, Uhrzeiten willkürlich geändert bzw gekürzt, Verabredungen kurzfristig gecancelt bzw. wurde ich ohne Benachrichtigung versetzt. Ein Beispiel hierfür ist ein Sonntag an dem ich anrufen wollte. Die KM war weder schriftlich noch telefonisch erreichbar und ich habe mir grosse Sorgen gemacht. Erst am nächsten Tag hat sie sich mit der Ausrede, sie habe sich kurzfristig mit Freunden getroffen zum essen, trinken und Kino gehen, vertröstet. Ich habe mir riessihe Sorgen gemacht gehabt an diesem Abend und dann sagt die KM mir auch noch das sie für mich nicht erreichbar sein müsse, lediglich der Babysitter. Sobald die KM nicht ihren Willen bekommt, entzieht sie mir vereinbarte Zeiten und Absprachen. Ich werde emotional von ihr extrem unter Druck gesetzt, erpresst und darunter leidet Teils auch meine neue Beziehung. Nach aussen hält sie den Anschein sie wäre total korrekt und wolle nur das beste, aber eigentlich legt sie mir nur Steine in den Weg. Auch kommen Aussagen, die habe ich schriftlich, das es ihr egal ist ob ich Kontakt zu meinem Kind habe oder nicht. Aber im Gegenzug sagt sie sie gebe mir immer die Möglichkeit dazu. Ich bin am Ende meiner Kräfte und fühle mich komplett alleine gelassen vom Jugendamt und Familienberatung. Die KM benutzt bewusst ihre Position, das unsere Tochter bei ihr lebt, um mich zu schickanieren und Mental sowie Emotional zu epressen. Meine Frage ist wie ich gegen dieses Verhalten vorgehen kann und welche Möglichkeiten ich habe ohne vor Gericht gehen zu müssen. Es gibt noch viel mehr zu erzählen aber das sprengt den Rahmen und ist auch zu viel. Mfg ein Vater der nicht nur finanziell benutzt werden möchte, sondern auch ein wahrer Vater sein will

von ninj0 am 21.08.2022, 15:08



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, wenden Sie sich an das JA für verbindliche Termine, ansonsten gerichtlich durchsetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2022



Antwort auf: Umgangsrecht

Geh zum Jugendamt für ne Meditation, wenn das nicht fruchtet bleibt dir der gerichtliche Weg

von misses-cat am 21.08.2022, 15:32



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, Habt ihr beim Jugendamt schon mal ein Gespräch zu dritt geführt? Ein moderiertesgespräch, in dem festgelegt wird was das Beste ist für das Kind? Per Gesetz (BGB) haben beide Elternteile so viel wie möglich Umgang mit dem anderen Elternteil zu gewähren. Was für mich daraus folgt: Führe ein Umgangstagebuch: Welche Umgangszeiten waren geplant, wann wurden sie von wem geändert und warum Wurden alternativzeiten geboten? Primär geht es übrigens gar nicht darum dass du Umgang mit dem Kind hast, sondern dass das Kind Umgang mit dir hat. Und die Reihenfolge ist hier sehr wichtig! Ob du eine Partnerin hast oder nicht, darf grundsätzlich keine Rolle spielen, solange deine Partnerin dem Kind nicht schadet oder ist negativ beeinflusst. Wie weit wohnst du denn von deiner Tochter entfernt? Nimmst du auch Arzttermine gemeinsam war? Gespräche im Kindergarten, in der Schule oder Ähnliches? Das sind für mich Dinge die schon relativ wichtig sind wenn man die gemeinsame Sorgerecht als Sorge/kümmern ausüben will. Nimmst du dir frei wenn dein Kind krank ist? Noch mal: ich würde immer wieder betonen dass es darum geht dass dein Kind Umgang mit dir hat, nicht um deine Rechte als Vater! Solltest du am Ende doch zu Gericht gehen, würde ich mir überlegen ob ich nicht auf das Wechselmodell pochen würde (sofern du nah genug wohnst und auch wirklich bereit bist dies als solches zu leben) Wenn du den Eindruck hast dass der Sachbearbeiter beim Jugendamt parteiisch ist, dann wende dich an den Vorgesetzten. Alles Gute! D

von desireekk am 21.08.2022, 15:39



Antwort auf: Umgangsrecht

Kürze den text, er ist Hanz Überwiegens juristisch unbedeutend. Ihr braucht eine verbindliche Umgangsregelung, die Mans ehr gut mit Mediation des JA treffen kann. Melde Dich dort.

von Berlin! am 21.08.2022, 17:37



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