Frage: Umgangsrecht

Hallo zusammen! Ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen als ich bei google gesucht hatte und hätte bereits eine Frage die eigentlich meinen Schwager betrifft! Situation ist folgende: Mein Schwager und seine Ex Freundin die gut 600 km entfernt wohnt haben sich im Januar 2023 getrennt. Die besagte Ex Freundin war bei der Trennung von meinem Schwager schwanger, Entbindungstermin war der 19.04.2023. Wie oft so üblich, verlief die Trennung äußerst unschön, dennoch hatte mein Schwager nach der Trennung mehrfach versucht den Kontakt zu seiner Ex Freundin aufzunehmen um nachzufragen wie es ihr und dem Baby geht. Die Ex hielt es nicht für nötig ihm Auskunft zu erteilen, stattdessen erhielt er Nachrichten dass er sie und ihr Baby in Ruhe lassen soll und wurde dann blockiert. Darauf hin habe ich versucht den Kontakt zu suchen was sie ebenfalls abgeblockt hat und mich blockiert hat. Wir haben es dann sein lassen und gingen davon aus dass sie sich melden würde sobald die Kleine auf der Welt ist. Meine Tochter hat in Instagram dann das Profil der Ex aufgesucht und der Biographie entnommen, dass die Kleine am 15.04. zur Welt kam. Mein Schwager hat dann über Facebook eine Nachricht geschrieben und nachgefragt ob mit der Kleinen alles in Ordnung ist und ob sie die Geburt gut überstanden habe. Zudem hat er um ein Bild seiner Tochter gebeten. Ihre Antwort war leider in keinster Weise aufschlussreich, Auskunft zum Gesundheitszustand der Kleinen hat er nicht bekommen ebenso kein Foto. Es kamen lediglich Vorwürfe und die Ansage dass er kein Bild bekommen würde. Zudem hatte sie gleich mitgeteilt, sollte er die Kleine jemals sehen, dann nur unter Aufsicht und ohne seinen Anhang sprich meinen Mann und mich. Außerdem hat sie ihm bereits nahe gelegt, dass er seine Tochter auch nicht selbst fotografieren dürfen wenn er sie besucht und sie dieses ich zitiere: "amtlich durchsetzen" würde. Am Ende kam noch, dass das Jugendamt alles weitere regeln würde. Mein verzweifelter Schwager hat auf diese Nachricht nicht geantwortet. Gestern kam dann aus dem Nichts eine Nachricht von ihr er möchte bitte umgehend zum Jugendamt gehen und die Vaterschaft anerkennen. Selbstverständlich hat er sofort den Kontakt zum Jugendamt vor Ort gesucht und dort wurde ihm mitgeteilt dass er zur Anerkennung einen Geburtsurkunde benötigt. Er hat gleich den kompletten Sachverhalt geschildert, jedoch konnte man ihm am Telefon auch nicht weiterhelfen. Er soll, sobald er die Geburtsurkunde hat einen Termin vereinbaren, mehr nicht! Nun gut, er hat dann gleich um eine Geburtsurkunde gebeten um schnellstmöglich alles über die Bühne zu bringen um auch endlich Auskunft bezüglich seiner Tochter zu erhalten. Die Geburtsurkunde möchte seine Ex Freundin ihm nun in Kopie per Post zukommen lassen und drängt weiter er solle das ganze jetzt schnell erledigen. Alles in allem sind wir mit der Gesamtsituation ehrlich gesagt überfordert, mein Schwager ist zudem wirklich nervlich am Ende. Welche Schritte können wir einleiten dass mein Schwager von seinem Umgangsrecht Gebrauch machen kann auch wenn dieses der Ex missfällt? Hinzuzufügen ist noch dass mein Schwager keine Vorstrafen, Suchtkrankheiten oder ähnliches hat und keine kindeswohlgefährdung vorliegt. Er hat bereits eine 8 jährige Tochter welche auch alle zwei Wochen über das Wochenende bei ihm ist. Entschuldigung für den ausführlichen Text! Und vorab danke für die Hilfe!

von Missy1982 am 25.04.2023, 16:34



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, ich schließe mich meinen Vorrednern an und wurde auch zuerst einmal klären, ob er denn tatsächlich auch der Vater ist. Wenn dem so ist, hat er selbstverständlich einen Anspruch auf Umgang, dies auch alleine, wenn keine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist. Betreuten Umgang habt man bei gewalttätigen Vätern oder bei solchen, bei denen zu befürchten ist, dass sie das Kind entführen. Es macht Sinn, zunächst einmal einen Termin beim Jugendamt zu vereinbaren und wenn das nicht klappt gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Des weiteren kann er die elterliche Sorge beantragen, da würde ich aber erst mal warten, dass der Umgang regelmäßig stattfindet. Auf der anderen Seite muss er natürlich Unterhalt zahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2023



Antwort auf: Umgangsrecht

Wie lange waren sie denn zusammen? Ist er sicher dass er der Vater ist? Ohne zu wissen was vorgefallen ist, diese Frau will offenbar nur das er zahlt, sonst nichts. Ich rate daher dringend zu einem Vaterschaftstest bevor er sich die nächsten mindestens 18 Jahre graue Haare holt und etliche Verfahren führt. Ist er dann wirklich der Vater Hilfe zwecks Umgang für das Kind! beim Jugendamt holen uns zeitig einen guten Anwalt. Fotos kann sie nicht verbieten sobald er rechtlicher Vater ist.

von Sternenschnuppe am 25.04.2023, 16:56



Antwort auf: Umgangsrecht

Das war auch mein Gedanke: Ist er wirklich der Vater? Oder möchte sie mit der Anerkennung der Vaterschaft nur erreichen, dass er zahlt? Eine anerkannte Vaterschaft, in diesem Fall vom KV selbst, später rückgängig zu machen ist schwierig. Da wird er Beweise brauchen wieso er nicht der Vater ist und bis das durch ist kann es Jahre dauern. Anders ist es, wenn er die Vaterschaft anzweifelt und um einen Vaterschaftstest bittet. Wenn die KM nichts zu befürchten hat und alles schnell gehen soll wird sie dem zustimmen. Dass er dafür vermutlich zu ihr fahren muss sollte er machen. Der Test sollte nicht von ihr gemacht werden, sondern von unabhängigen Dritten. Nicht, dass sie seinen Test später austauscht, weil sie genau weiß, wer der Vater ist, und diesen dann als seine angibt. Es sollte unter Zeugen stattfinden. Ob das was kostet weiß ich nicht, aber das wäre es mir wert. Bei dem Termin wird ihr Schwager das Baby sehen, da auch vom Baby eine Speichelprobe genommen wird. Wenn er der KV ist hat er Rechte und Pflichten. Pflichten: Er muss Unterhalt zahlen. Rechte: Er hat Umgangsrecht. Das sollte er mit Hilfe des JA durchsetzen. Die Entfernung wird es nicht einfach machen. Er wird die Bereitschaft haben müssen zum Baby zu fahren. Umso älter das Baby ist kann er es dann auch mit zu sich nehmen, wobei bedacht werden sollte, dass 600 km eine weite Entfernung ist. Da wird es vermutlich eher auf längeren Umgang (mehrere Tage am Stück, später Wochen) hinauslaufen. Als KV kann er das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das sollte er auch machen wenn er der Vater ist. Nicht, dass die KM mit dem Kind noch weiter wegzieht und der Umgang sich wegen der Entfernung noch mehr erschwert. Denn zahlen muss er trotzdem. Egal wie weit das Kind entfernt wohnt. Wenn er das gemeinsame Sorgerecht hat darf die KM ohne seine Zustimmung die Entfernung nicht erweitern (abgesehen von den 600 km die schon bestehen). Ihr Schwager sollte nicht übereilig sein. Eher sollte er sich vom Anwalt beraten lassen. So wie die KM sich aktuell verhält wird er den Anwalt brauchen, um z. B. Umgang durchzusetzen. Wenn er der KV ist sollte er um sein Recht kämpfen. Allerdings nicht übereilt, sondern bedacht.

von Ani123 am 25.04.2023, 18:34



Antwort auf: Umgangsrecht

Bin auch der Meinung unbedingt einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Erst will sie nichts von ihm wissen und dann so überstürzt? Da wäre ich mehr als hellhörig. Habt ihr mal geschaut ob das Krankenhaus an ihrem Wohnort eine Babygalerie hat? Vielleicht gibt es da ein Bild. Bei uns gibt es die Babygalerie nach 3 Jahren Corona Auszeit wieder.

von Soie am 25.04.2023, 18:43



Antwort auf: Umgangsrecht

Ich traue es mich ja kaum zu schreiben, die beiden waren vielleicht 2 Monate zusammen als sie schwanger wurde. Mein Schwager ist der festen Überzeugung, dass es sich um seine Tochter handelt da er zum Zeugungszeitraum immer bei ihr war, zudem hat sie zu dem Zeitpunkt ihre Tochter die gerade mal 6 Monate alt war permanent bei sich gehabt.

von Missy1982 am 25.04.2023, 19:48



Antwort auf: Umgangsrecht

Es gibt mehr Kuckuckskinder als man denkt.

von Soie am 25.04.2023, 20:12



Antwort auf: Umgangsrecht

2 Monate zusammen bis zur Schwangerschaft? Arbeitet er nicht und war immer bei ihr? Es geht um ein kleines Baby welches nichts dafür kann. Aber mit der Anerkennung unterschreibt er ohne Test einen Kredit über 18-25 Jahre ohne jegliche Sicherheiten. Bei dem was sie abzieht hat er alles Recht der Welt misstrauisch zu sein. Und zudem zeigt er auch gleich Grenzen auf. Das sollte er dringend wenn er nicht zum Spielball ihrer Launen werden will.

von Sternenschnuppe am 25.04.2023, 21:40



Antwort auf: Umgangsrecht

Selbstverständlich ist mein Schwager berufstätig, allerdings war er zu dieser Zeit aufgrund eines vergangenen Unfall länger im Krankenstand. Er wird natürlich für die Kleine aufkommen, sprich Unterhalt bezahlen aber dementsprechend möchte er eben auch von deinem Umgangsrecht Gebrauch machen .

von Missy1982 am 26.04.2023, 07:48



Antwort auf: Umgangsrecht

Mit der Frau wird das kein Spaß da sollten klare Verhältnisse geschaffen werden, das Sorgerecht kann er auch ohne die Zustimmung der Mutter bekommen

von misses-cat am 26.04.2023, 07:52



Antwort auf: Umgangsrecht

Ich würde an seiner Stelle auch einen Vaterschaftstest machen lassen. Noch einen Hinweis: Wenn er die Vaterschaft anerkennt, dann ist er unterhaltsverpflichtet und hat ein Umgangsrecht (eigentlich eine Umgangspflicht und das Kind hat ein Umgangsrecht). Das eine gilt aber auch ohne das andere: Selbst wenn er keinen Unterhalt zahlen könnte, existierte trotzdem das Umgangsrecht. Und umgekehrt: Selbst wenn er das Kind nie sieht, existiert die Unterhaltspflicht. An seiner Stelle würde ich das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Ist er nicht sorgeberechtigt, dann kann er sich nicht wirklich an ihrem Leben beteiligen (Gespräche mit Lehrern, Ärzten) und hat auch keine Handhabe, sollte die Mutter beschließen, dass sie mit dem Kind nach Nowosibirsk zieht und ihm den Nachnamen des neuen Ehemannes gibt.

von Pamo am 26.04.2023, 08:10



Antwort auf: Umgangsrecht

Das gemeinsame Sorgerecht orgerecht kann er aber erst beantragen wenn die Anerkennung durch ist, oder?

von Missy1982 am 26.04.2023, 10:17



Antwort auf: Umgangsrecht

Ja, erst erkennt er die Vaterschaft an. Aber er kann doch zeitgleich den Antrag auf das Sorgerecht stellen. Und dass er eine Kopie der Geburtsurkunde bringen muss, ist Quatsch. Dann könnte kein Vater eingetragen werden, dessen Kindsmutter nicht kooperiert.

von Pamo am 26.04.2023, 10:19



Antwort auf: Umgangsrecht

Danke! Nun ja, das Jugendamt vor Ort meinte sie benötigen für die Anerkennung eine Geburtsurkunde. Diese bekommt mein Schwager schätzungsweise heute zugeschickt.

von Missy1982 am 26.04.2023, 12:30



Antwort auf: Umgangsrecht

das ist schon richtig so mit der geburtsurkunde. ohne geht es nur am standesamt wo das kind wohnt.

von WonderWoman am 26.04.2023, 12:44



Antwort auf: Umgangsrecht

Mein Rat, bei den Fähigkeiten des JA vor Ort würde ich mich schleunigst an einen Familienanwalt wenden der einen weiter berät. Vaterschaft würde ich auch erst einmal klären lassen. Es ist schon sehr ungewöhnlich, wenn Frau 6 Monate nach Entbindung sofort wieder ungewollt schwanger wird. Die Frau sollte nach dem ersten Kind auch wissen, wie das Procedere ist. Das sie sich ans JA wendet, diese dann den möglichen Kindsvater anschreiben.

von Neverland am 26.04.2023, 13:00



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