Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht

Frage: Umgangsrecht

Maal56

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Hallo Frau Bader, meine Tochter, fast 2 Jahre, sieht ihren Vater momentan 2 mal die Woche für je 2 Stunden. Nun möchte er es verlängern. Mit allen meinen Vorschlägen war er nicht einverstanden und nun wird gefordert, dass ich sie jeden freitag nachmittag 2 Stunden und sonntags insgesamt 8,5 Stunden zu ihm gebe. Ich finde das ehrlich gesagt ein bisschen viel, von jetzt auf gleich so einen Zeitsprung zu machen und auch, dass dies jedes Wochenende so stattfinden soll, da mir dann ja im Prinzip gar kein Wochenende mit ihr bleibt. Ich lese in Ihren Antworten auch immer sehr häufig, dass bei Kleinkindern eigentlich ein Kontakt zwischen einmal bis 2 mal wöchentlich für ca 2-4 Stunden ausreichend bzw angedacht ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie einmal Ihre Einschätzung zu dieser Sache abgegeben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei kleineren Kindern ist es sinnvoll, regelmäßige häufige kurze Termine zu machen. Zweimal die Woche für 2 Stunden könnte ausgeweitet werden auf 3 Stunden. Ein zu viel gibt es eigentlich nicht, wenn die Parteien sich einig sind. Dies ist hier ja doch nicht der Fall. Deshalb rate ich Ihnen, das Jugendamt einzuschalten. Liebe Grüße NB


Felica

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Geht dein Kind zur TaMu oder in den KiGa? Oder ist das zeitnah der Fall? Falls ja, warum ist es ok das die Erzieher das Kind den ganzen Tag über betreuen. Der Vater das Kind aber nicht mal an einem Tag die Woche für ein paar Stunden mehr sehen darf. Oder soll es eibe Strafe für das Kind sein, darf dieses den Vater nicht so lange sehen? Überlege da mal, ist extra provokant gefragt. Irgendetwas wird da vor 3 Jahren zu deiner Entscheidung geführt haben, das dieser Mann der Vater Eurere gemeinsamen ! Tochter werden soll. Und bedenke bei jeder deiner Entscheidungen, eure Tochter hat das Recht auf beide Elternteile. Im Zweifel mache dem Vorschlag, das ihr Sonntags erst einmal..ot 4 Std anfangs und es dann jede Woche oder alle 2 Wochen um eine Stunde verlängert. Den theoretisch, sofern du nicht stillst, spricht nichts dagegen, das der Vater das Kind jedes 2te Wochenende komplett zu sich nimmt. Das würde er vor Gericht wohl auch schnell durchbekommen. Da ist jede Woche ein Tag doch der aktuell bessere Weg, auch im Interesse des Kindes. Und wie gesagt, die meisten KiTa-Kinder sind in dem Alter deutlich länger bei Erziehern - jeden Tag.


Mitglied inaktiv

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wende dich ans Jugendamt und bitte um Vermittlung bzw einen Kompromiss. auf jedes Wochenende würde ich mich nicht einlassen und ist auch nicht Standard, schon gar nicht von jetzt auf gleich. zu fordern hat er schon überhaupt nichts....laß dich nicht ins boxhorn jagen!


Chantie

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Naja was heißt hier das er nichts zu fordern hat? Er ist der Vater und darf natürlich fordern mit seinem Kind Zeit zu verbringen! Und momentan ist es nicht wirklich viel Zeit. Mit welchem Recht beansprucht die Mutter das Kind überwiegend für sich? Es ist nicht ihr Eigentum. An die TE: setzt euch vernünftig an einen Tisch und versucht eine Lösung zu finden mit der ihr beide einverstanden seid. Es besteht ja schon regelmäßiger Kontakt und es ist klar, dass der mehr wird mit zunehmendem Alter. Als Trennungskind mit Eltern die es geschafft haben sich für uns Kinder zu arrangieren kann ich dir nur sagen, das euch euer Kind hierfür später sehr dankbar sein wird!


cube

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Naja, 2 x 2 Std pro Woche ist nicht wirklich viel. Und üblicherweise wird das ja auch eben zunehmend erweitert bis hin zu zB jedes 2. WE beim Vater von Freitag - Sonntag. Jedes WE - du hättest ja dann gar kein WE mit ihr? Naja, jeder von euch hat einen WE-Tag und du dabei sogar deutlich mehr Zeit, da eure Tochter ja bei dir übernachtet. Warum ist es für ich ungerecht, dass er einen ganzen Tag bekommt der dir dann fehlt - umgekehrt aber völlig richtig, dass du mehr Zeit als er bekommen solltest? Ich würde das JA um Hilfe bitten und bzgl. des WE-Tages erst mal mit einer Verlängerung von zB 4 Std beginnen. Aber richte dich schon mal darauf ein, dass du auf Dauer nicht verhindern können wirst, dass eure Tochter auch länger beim Vater lassen zu müssen. Schließlich soll ja eine Bindung entstehen - das geht nicht, wenn man sich immer nur mal kurz trifft und gar keinen Alltag miteinander (er)leben kann.


Mitglied inaktiv

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*Mit welchem Recht beansprucht die Mutter das Kind überwiegend für sich?* tu sie das? vielleicht stillt die ap noch, das Kind ist noch nicht mal 2, es scheint den lebensmittelpunkt bei der mutter zu haben, da ist das so, dass das Kind überwiegend bei der mutter ist oder nicht? der ton macht die musik. man kann über alles reden und hinführen, um beim vergleich zur kita zu bleiben: da wird ein mordseingewöhnungsgedöns gemacht, Wochenlang, aber zum vater muss das ad hoc gehen und noch dazu jedes Wochenende. und auch wenn es deine Eltern geschafft haben, so einfach ist es halt manchmal nicht, sich an einen tisch zu setzen, v.a. wenn man einen "forderer" gegenübersitzt.


cube

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Naja, sie schreibt aber nichts davon, dass sie noch stillt und es deswegen ungünstig wäre/nicht geht. Sie schreibt, dass sie dann ja gar kein WE mehr mit ihrer Tochter alleine hätte. Und das als Begründung zu nehmen, ist halt - finde ich - nicht ganz fair. Denn das heißt ja, dass es umgekehrt total ok ist, wenn der Vater auf längeren Umgang verzichten soll. Ad hoc stimmt ja so nicht - ihre Tochter hat ja bereits regelmäßigen Kontakt - der soll nun ausgeweitet werden. Ein ziemlich normales Vorgehen, um die Bindung zu stärken. Ad hoc würde ich es bezeichnen, wenn er von 2 x 2 Std auf "bleibt über Nacht" gehen wollen würde. Klar ist ja auch nicht, wer das verlangt - das JA? Der Vater alleine? Alle Vorschläge wurden abgelehnt - welche Vorschläge denn? Vielleicht sind es eben Vorschläge, bei denen der Vater das Gefühl hat, der Umgang und die Bindung soll gar nicht gefördert werden. 8,5 Std finde ich spontan übrigens einen Zeitrahmen, den man eher nicht selbst ausklamüsert hat sondern eher von einem Amt kommt - aber das kann nur mein Eindruck sein. Wie dem auch sei: ich bin weder dafür, dass ausnahmslos jeder Vater beanspruchen kann was er will und die Mutter zuzustimmen hat - aber eben auch dagegen, dass die Mutter ausnahmslos immer das Recht hat, den Umgang zum vorgeblich Wohl des Kindes so zu beschränken, dass möglichst keine enge Bindung aufkommen kann. Sollte das JA noch nicht involviert sein, würde ich es eben als Vermittler in´s Boot holen und auf einen Umgang mit zB erst mal 4 Std plädieren. Langsam steigern und nicht sofort von 2 auf 8,5 Std gehen. Die AP schreibt, das Kind wäre fast 2 - ich denke, da wären selbst mit Stillen 4 Std machbar.


Mitglied inaktiv

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genau das schrieb ich auch, dass man das Jugendamt um Vermittlung bitten sollte, alles andere sind Spekulationen, klar auch von mir. du weißt, wie unangemessen ich es finde, dass man per se einer mutter mal unterstellt, dass sie umgang verhindern will. manche Frauen geben ihre Kinder nicht mal den Großeltern auf den arm, das wird oft beklatscht, wenn eine frau ihr Kleinkind nicht jedes Wochenende an den getrennt lebenden vater abgeben will, ist das gleich bindungsboykott.


Maal56

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Ich finde es wirklich schlimm, wie man hier direkt abgestempelt wird, nur weil man eine bestimmte Umgangssituation oder Sache mal in Frage stellt. Nicht jede alleinerziehende Mama will deshalb direkt dem Vater den Umgang verbieten oder hat sonst irgendwelche bösen Absichten. Das erstmal vorweg. Dazu kommt, dass ich ihm mehrere Alternativen vorgeschlagen habe, er aber mit denen nicht einverstanden war. Man muss doch bei allem einen Kompromiss finden und nicht einer kann sich einfach mit etwas durchsetzen, so funktioniert es eben nicht. Ich habe ihm den gesamten Sonntagvormittag angeboten, das ist ihm aber zu früh weil er ausschlafen möchte. Find ich sehr verletzend, weil ich seit fast 2 Jahren nicht ausschlafen kann und auch nachts aufstehe. Außerdem, wenn mir mein Kind wichtig ist und ich es sehen möchte würde ich auch um 3 Uhr nachts losfahren und es holen. Man hat sich doch an die Zeiten des Kindes zu richten und nicht andersrum. Das mit der Tagesmutter zum Beispiel kann man doch überhaupt nicht vergleichen, ich gebe meine Tochter dort nicht freiwillig hin, sondern weil ich Geld verdienen muss, weil wir sonst auf der Straße leben müssen. Hätte ich eine Wahl, würde ich sie zuhause lassen. Aber da fragt mich auch keiner, ob ich mehr Zeit mit meinem Kind verbringen möchte, sondern ich muss es einfach tun und fertig. Und das mit dem Wochenende für mich haben ist doch so, bei älteren Kindern wird doch auch fast immer das 14 Tage im Wechsel Modell vollzogen, sodass jedes Elternteil 1 Wochenende mit dem Kind hat. In diesem Fall hätte ich aber gar keins mit meinem Kind. Freitags geht es sofort ins Bett wenn er es wiederbringt und der gesamte Sonntag wäre dann auch weg und das JEDEN Freitag und jeden Sonntag. Das finde ich einfach zu viel. Ich sehe sie unter der Woche auch nur ganz wenig, weil ich arbeiten bin und tausend Termine habe, da kann ich doch wohl verlangen, dass ich auch mal ein Wochenende mit meinem Kind habe. Und dass derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, es weniger sieht als der andere ist ja völlig normal. Es gibt auch Väter die leben mit ihren Kindern zusammen und sehen sie trotzdem nur alle paar Tage, zum Beispiel weil sie auf Montage sind. Da sagt doch auch keiner was. Diese ganzen Möchtegern Besserwisser antworten hier hatte ich mir auch überhaupt nicht erhofft, sondern einfach eine fachliche Sicht von der Frau Bader.


Ani123

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- Zu welcher Uhrzeit möchte er das Kind denn bei sich haben? - Zu welchen Uhrzeiten sieht er es zurzeit? - Hat er sie zurzeit an Tagen in der Woche oder am Wochenende bei sich? - Wie weit wohnt er von Ihnen entfernt? Von 2 auf 8,5 Stunden finde ich auch zu schnell. Eine Steigerung von wöchentlich 30 bis 60 Minuten halte ich für angemessen. Wenn dann der Mittagsschlaf dazu kommt kann die Zeitspanne auch um 2 Stunden verlängert werden, denn niemand wird wollen, dass das Kind aus dem Schlaf geholt wird um zurück zur Mutter gebracht zu werden. Dem KV steht mind. der Umgang 14-tägig von Freitag bis Sonntag zu. Zudem kann er die halbe Ferienzeit und die Hälfte der Feiertage nehmen. Ich kenne Familien, da hat das getrennt lebende Elternteil das Kind an einem Tag in der Woche für ca.2-3 Stunden und jedes 2.Wochenende. Hinzu kommen noch die halben Ferien und die Feiertage. Für die Kinder ist das optimal. Auch wenn es für das andere Elternteil schwer ist, da wird aus Sicht des Kindes geschaut. Das Kind ist fast 2 Jahre und es kennt den KV. Da wird das JA den längeren Umgang befürworten. Wobei ich denke, dass die auch eine langsame Steigerung der Zeit anstreben würden. Dass Sie ihre Tochter jeden Freitag und Samstag zum KV geben sollen müssen sie nicht. Die Wochenenden im Jahr stehen beide Elternteile mit Kind gleichermaßen zu. Ich würde dem KV mitteilen, dass ich mich wegen der Erweiterung der Umgangszeiten ans JA wende um zu erfahren" wie das bei einem Kind in dem Alter gehandhabt und gut ungesetzt werden kann. Vermutlich wird es zu einem Termin kommen zu dem er gerne mitkommen darf. Das JA soll stellvertretend für das Kind da sein und mitteilen, wie die Zeiten am besten verlängert werden können. Ich würde betonen, dass ich nicht gegen ihn arbeiten möchte und weiß, dass er sich gut um das Kind kümmert, sondern es hierbei jedeglich darum geht, wie die Zeiten am besten verlängert werden können. Zudem würde ich erwähnen, dass ich es gut finde, dass er seine Tochter mehr bei sich haben möchte und eine Erweiterung auf ein ganzes Wochenende angestrebt werden sollte, so dass auch ich Zeit für mich habe. Beim JA würde ich das auch so sagen und wenn der KV dort sagt, es ist ihm zeitlich zu früh o.ä. dann werden die das hinterfragen. Dass Sie sich Zeit für sich wünschen darf gesagt werden, weil es zum Kraft tanken dient und es wird nicht negativ gesehen. Eher wird gesehen als, dass Sie dem KV Vertrauen und als helfende Person für ihr Kind haben möchten. Sie zeigen dadurch auch, dass sie am erweiterten Umgang interessiert sind. Weigert er sich bzw. kommt er nicht mit zum Termin ist es seine Sache. Gut an kommt das beim JA nicht. Jenachdem wie lange es dauert bis der Termin ist würde ich den Umgang auf Grundlage, dass der Termin zeitnah ist (innerhalb von 2 Monaten) so belassen wie er zurzeit ist. Sollte es länger bis zum Termin dauern biete ihm einen Umgang für 3-4 Stunden an den beiden Tagen an. Da zeigst du, dass du ihm entgegen kommst. Das würde ich allerdings nur in dem Fall machen, wenn es lange bis zum Termin dauert.


Feuerschweifin

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Ärger dich nicht, hier im Forum gibt es manche, die anscheinend pauschal erst mal in Erwägung ziehen, dass alleinerziehende Mütter grundsätzlich den Umgang und/oder die Bindung zwischen Kind und Vater boykottieren wollen könnten. Vor allem ist es immer wieder erschreckend, wie wenig Solidarität es unter Frauen gibt und viele Frauen erst mal grundsätzlich pro Vater argumentieren. Ich denke, dass der Vorschlag, dich ans Jugendamt zu wenden zwecks Beratung, der einzig sinnvolle ist. Argumentiere immer aus der Perspektive des Kindes und allein zu seinem Wohl, dann wird sich da eine sinnvolle Regelung finden.


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