Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader, was kann mir passieren, wenn ich den erzeuger kein umgangsrecht gewehre bzw. in unregelmäßigen abständen weil kind krank oder andere verhinderungen, die den umgang nicht ermöglichen? muss dazu sagen das er sich vorher auch lange (jahre) nie gekümmert hat, ich mit dem kleinen zum psychologen muss weil er verhaltensstörungen aufweist weil er damit nicht klar kommt etc. ich bzw. wir möchten einfach nur noch unsere ruhe haben, bekommen diese aber nicht. Contessa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, egal was war - rechtlich hat er einen Anspruch auf Umgang. Den kann er einklagen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Rechtlich weiß ich nicht viel aber ich geb mal (sorry) meinen privaten Senf dazu. Er kann sein Umgangsrecht einklagen. Auch wenn du so schreibst als willst du das UR gewähren aber "es kommt mal was dazwischen" merkt man ja, daß du das UR dem Erzeuger nicht gewähren wilst. Verstehe ich sogar, wenn das Kind damit nicht klar kommt. Wenn es aber so ist, daß der Erzeuger quasi Ursache für die Störung des Kindes hat (was nachzuweisen wäre) dann würde ich alles dran setzen um ihm das UR zu entziehen. Allerdings entziehen viele Mütter den Vätern das UR aus Kränkung oder Rache usw. Sowas kann ich nicht befürworten. Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist und wenn er älter ist, ob er sich slebst z.B. beim Jugendamt dazu äußern kann. Vielleicht amcht ja das klar, das das UR von ihm auch nicht erwünscht ist bzw. ihm nicht gut tut. Kerstin


Mitglied inaktiv

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Hallo, er kann das Umgangsrecht vor Gericht einklagen. Dann wird der Richter eine Regelung festsetzen. Wenn du dich dagegen sträubst kann er (soweit ich weiß) ein Zwangsgeld auferlegen. Wenn die Situation sehr verfahren ist, kann er einen Ergänzungspfleger bestellen oder jemanden, der die "Umgangstermine" begleitet. Grundsätzlich ist einem Familiengericht immer dran gelegen, dass die beiden Elternteile sich einigen. Meine persönliche Erfahrung: Der leibl. Vater meiner Tochter hat Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um das Umgangsrecht zu erstreiten. Irgendwann habe ich mich zähneknirschend gefügt. Wie oft hat er es wahrgenommen? Genau 1 (ein!) mal. IHM ging es nur ums Prinzip und darum, mir einen reinzuwürgen, aber das kann ich für deine Situation aus der Ferne nicht beurteilen. Alles Gute, Annette


Mitglied inaktiv

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ich hatte das vergnügen letztes jahr, der kv hat nach über 11 jahren einen antrag auf umgang bei gericht gestellt, wir haben einiges erlebt, nachzulesen im ae-forum. ende vom lied war, daß meine tochter der umgangbegleiterin glaubhaft versichern konnte, daß sie kein interesse an dem kv hat und der vater dann seinen antrag zurückgezogen hat. hätte er es nicht getan, wäre ich trotzdem gezwungen gewesen, einen begleiteten umgang zu ermöglichen. da mir auch eine umgangspflegschaft auferlegt wurde, wäre ich mit zwangsgeld o.ä. bestraft worden. ich wünsche dir viel kraft, nerven und falls du einen anwalt nehmen mußt, einen dicken geldbeutel.


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