Mitglied inaktiv
Sehr gehherte Frau Bader... Da Sie mir schon zweimal helfen konnten,möchte ich Sie nun noch enaml anschreiben. Es geht darum, das ich bis anfang diesen Jahres alleinerziehend war, und auch das alleinige Sorgerecht habe nun in einer Partnerschaft lebe und ich anfang nächsten Jahres das zweite Kind erwarte. Mein sohn wird im Oktober 5 Jahre alt. Jetzt zum Problem... Der Anwalt meines EX der KV meines Sohnes hatte ca ein 3/4 Jahr nach der Trennung das 14 tägige Umgangsrecht von Sa 9 Uhr bis So 14 beantragt.Dem haben wir selbstverständlich zugestimmt. Da ich zwischendurch ein besseres Verhältnis zu dem KV hatte, war unser Sohn fast jedes WE von Do abend bis So nachmittag bei dem KV, was ihm auch sehr gut getan hat. Doch seit dem Der KV weiss das ich ein weiteres Kind erwarte, fängt von ihm und seiner neuen Partnerin das gehetze an, von wg mein Sohn wäre bei Mama und Freund nicht erwünscht und spätestens wenn das 2. Kind da ist überflüssig, was meinem Sohn sehr Probleme macht. Jetzt hatte ich vor das Umgangsrecht wie von den RA besprchen auf 14 zu reduzieren, da mein Sohn auch nicht mehr zum KV möchte. Nachdem ich ihm das gesagt habe, fängt er an mit Drohungen,er würde mir unser Kind wegnehemen und ich dürfte es dann nicht mehr sehen.Da es ja schliesslich auch seines wäre. Hat er damit irgendwelche Chancen, oder stellt er sich das zu einfach von?? Ich habe echt angst, das er damit durchkommt und ich mein Kind wirklich verliere. Für eine Antwort wäre ich wie immer sehr sehr dankbar. Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen
Hallo, vergessen Sie´s. Wenn das Kind bei Ihnen lebt wird er es nicht wegnehmen können. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
VIelen Dank erstmal Also ich kann auc ohne Konsequenzen, erstmal das umgangrecht auf die mit den Anwälten besprochen 14 Tage von Sa 9 bis So 14 Uhr ei´nschränken, bis ich merke das unser Sohn vielleicht weider gerne und ohne Zwang zu seinem Vater gehen möchte? Glg Anja
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