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Liebe Frau Bader, der Sohn meines Freunde (18 Monate) hat die letzten 4 Monate jedes 2. Wochenede bei uns verbracht. Das war kein Problem, da mein Fraund zwar vor der Geburt ausgezogen ist, aber den Kleinen von Geburt an wöchentlich zwei Nachmittage für mehrere Stunden betreut hat. Jetzt ist im Scheidungsverfahren finanziell einiges nicht so gelaufen, wie die Mutter es sich vorgestellt hat. Jetzt droht sie, wenn er die ihm zugesprochenen Werte wirklich beanspruchen werde, werde sie den Umgang einschränken und z.B. Übernachtungen nicht mehr erlauben, "da man ja sehen könne, dass ihm das Wohl seines Kindes nicht am Herzen liege". Ich weiß, dass die Mütter v.a. bei so kleinen Kindern am längeren Hebel sitzen, aber kann sie Zugeständnisse, die sie schon gemacht hat, bzw. teilweise ausdrücklich gewünscht hat (z.B. weil sie über's Wochenende wegfahren wollte) so einfach wieder rückgängig machen? Wie sollte mein Freund sich verhalten? Vielen Dank im Voraus AnnaS.
Hallo, wenn das Kind schon bei ihm übernachtet hat u alles gut geklappt hat wird es das Gericht nicht rückgängig machen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
wenn sie verheiratet waren haben sie beidedas gemeinsame sorgerecht, und da kann die mutter es nur übers gericht einschränken lassen.
Mitglied inaktiv
Ihren allgemeinen Text über das Umgangsrecht habe ich gelesen, es geht mir konkret darum, ob ein einmal zugestandener und gewünschter Umgang einfach wieder eingeschränkt werden kann.
Mitglied inaktiv
Hallo AnnaS. Das Thema Umgang ist ziemlich kontrovers. Ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht, sobald der betreuende Elternteil auf konfrontation aus ist, hat der getrenntlebende Elternteil grosse Probleme. Trotzdem sollte sich dein Freund nicht einschüchtern lassen und versuchen, das Verhältnis zur Mutter möglichst zu entspannen (ich meine nicht finanz. Zugeständnisse). Die Mutter wird früher oder später merken, dass sie auch Nachteile hat, wenn der Umgang nicht mehr in gewohnter Weise stattfindet.... denn ihr geht viel Freiraum verloren. Abgesehen davon wird das Kind immer älter und wird seine eigenen Ansprüche stellen und äussern. Vielleicht sollte dein freund ganz frieundlich fragen, ob der Mutter ein gerichtlich ausgeurteiltees Umgangsrecht lieber sei?! Vielleicht setzt das einen Denkprozess bei der Mutter ein? Jedenfalls kann es darauf zulaufen, dass dein Freund sein Umgangsrecht bei Gericht festlegen lassen muss, um für die Zukunft mehr Rückhalt zu haben. Das Sorgerecht spielt dann sowieso keine Rolle mehr. Lt. Gesetzgebung hat das Kind ein eigenständiges Recht auf Umgang mit seinen Eltern.
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort. Bis zur Scheidung war das Verhältnis zumindest was den Kleinen angeht noch relativ entspannt, deswegen ist der Umgang auch nicht gerichtlich geregelt worden, was man ja dem Kind zuliebe auch vermeiden sollte. Das Problem ist eben, dass uns der Umgang, der bei einem Kind in diesem Alter iuristisch zugestanden und empfohlen wird, einfach zu wenig ist - für ihn und für uns.
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