Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

umgangsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: umgangsrecht

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hallo frau bader, ich habe das alleinige sorgerecht, habe nie mit meinem ex zusammengelebt und lasse ihn seit unsrer trennung im juni 3 mal die woche sein umgangsrecht bei mir ausüben.unsere tochter ist 10 monate alt und er fängt nun ständig damit an die kleine in seine wohnung 100 km entfernt mitzunehmen.ich bin damit nicht einverstanden.er sagt er möchte die kleine zu seiner familie mitnehmen, ich bin damit auch nicht einverstanden, seine familie kann jederzeit nach anmeldung vorbeikommen und die kleine besuchen.das jugendamt hat den vorschlag gemacht ihm die kleine 1 mal die woche für 2 stunden sehen zu lassen, das würde in diesem alter völlig ausreichen.welche rechte hat er?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB


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Mein Gott, da kümmert sich ein Vater, und adnn werden ihm solche Steine in den Weg geworfen....Was glaubst Du denn, wieviel die beiden voneinander haben, wenn sie sich 2 Stunden in der Woche sehen? Ziemlich wenig, genau. Manche Mütter glauben wirklich, nach Lust und Laune über ein Kind verfügen zu können und übersehen dabei gerne, daß es auch einen Vater hat - getrenntes Sorgerecht hin oder her. Versetz Dich mal in seine Lage: würdest Du Dich so behandeln lassen? Wohl kaum!


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ich bin froh, dass er sich kümmert und er kann sie jederzeit sehen, nur mitgeben werde ich sie nicht und da bin ich dem jugendamt dankbar mit mir einer meinung zu sein, denn mein kind ist kein versuchskaninchen und er hatte sie noch nie länger als 2 stunden, auch nicht in der zeit als wir zusammen waren, nun hat er einfach schon 1,5 stunden fahrt, das möchte ich meinem kind nicht zumuten. falls ein gericht darüber irgendwann anders entscheidet, werde ich weitersehen.


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tolle antwort


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tolle antwort von hanne, natürlich!


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wieso "versuchskaninchen" und ihr "das antuen"?? was sollen denn das für argumente sein? hab den eindruck, du willst einfach nur dein baby nicht hergeben. er ist ihr VATER. wär froh, mien ex würd mir anbieten,ihn mal mitzunehmen..


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Hallo Cleao34... Laß dich nicht unterkriegen! Kann deine Gründe völlig verstehen... Man kann ein 10 Monate altes Kind nicht über 100 Kilometer weit weg geben, wo man im Notfall als Mutter nicht mal griffbereit ist!! Gott sei Dank sieht das Jugendamt das auch so... Mach weiter so... :)


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Wieso kannst du ihre Gründe gut verstehen? Cleo hat doch gar keine genannt. Und warum muß denn ne Mutter "griffbereit sein? Traut sie dem Vater denn gar nichts zu? Cleo muß sich nicht wundern, wenn der Vater ihres Kindes eines Tages sagt: Ich werd jetzt einfach alles sein lassen... dabei kann sie sehr froh sein, daß er sich so kümmert und sei mitnehmen will.


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Du schreibst mir aus der Seele... Die Realität ist leider so, daß du als nichtehelicher Vater genau ein Recht hast. Nämlich alles tun zu dürfen, was die Mutter will!!! Was du willst, ist uninteressant, denn du hast ja dein eines Recht... Vater der Tochter von Cleo34


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ich hab dieses ganze hick hack so satt. seit unsere tochter auf der welt ist kümmer ich mich tag und nacht um sie, es waren harte zeiten, sie hatte viel bauchweh, bekam zähne.ihr vater hat sich genau 5 mal nachts um sie gekümmert.wenn er sie länger als 2 stunden hat ist er überfordert.nun nachdem wir heute beim jugendamt waren und er dort dasselbe gehört hat " nämlich dass unsere tochter zu klein ist um sie 200 km mitzunehmen" will er mich vor gericht schleppen und durchsetzen sie zu bekommen. an diesem verhalten sieht man ja das es ihm nur um seinen willen und nicht um das wohl des kindes geht. er kann sich jederzeit kümmern und vorbeikommen, das weiß er auch, aber ihm geht es darum die kleine zu seinen eltern zu schleppen. die sind beide mobil und können auch jederzeit nach absprache vorbeikommen. allerdings geht es auch ihnen darum ihren willen durchzusetzen, denn sie waren in den 11 monaten genau 1 mal hier um ihr enkelkind zu besuchen. ich saß in dieser zeit nach einem unfall 3 monate im rollstuhl, da hat niemand von ihnen gefragt ob ich hilfe brauche und sie mir die kleine mal für ne stunde abnehmen sollen.es war eine harte zeit, ich durfte nicht auftreten und saß mit einem 4 monate alten säugling im rollstuhl.ich brauch mich hier nicht zu rechtfertigen, jeder der meine tochter kennt würde mich verstehen. es mag andere kinder geben wo dies möglich ist sie mitzunehmen, aber wir menschen sind ja alle verschieden und ich denke mal ich kann am besten beurteilen was für meine tochter das beste ist, denn ich hab sie ja bis heute auch "fast" alleine großgezogen.


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hallo sibylle, wenn du lust hast könntest du mir deine mailadresse zukommen lassen, meine ist:mystery_.night@lycos.de würde mich echt freuen mal mit jemandem hier zu reden der die gleichen ansichten hat wie ich. liebe grüße, cleo


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