Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

umgangsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: umgangsrecht

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hallo! ich würde gerne mal wissen wollen,ob der kindsvater einen anspruch darauf hat das kind am wochenende bei sich übernachten zulassen.ich bin alleinerziehend und habe das alleinige sorgerecht.der kindsvater kommt ca. alle 3 tage vorbei um seine tochter zu besuchen. ich möche ihm unsere tochter aber nicht übers wochenende geben,weil sie blaue flecken im gesicht hatte wenn er mit ihr alleine war(und diese wurden ihr wohl durch ihn zugefügt)das ist jedoch nicht beim jugendamt sondern nur beim kinderarzt bekannt. nun meine frage: kann ich verhindern das sie bei ihm übernachten muß? lg diny


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Ja kannst Du! Indem Du das Jugendamt über die blauen Flecken informierst! Vor allem lass sie nicht mehr mit ihm alleine!


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.... hi, also hast du deine Tochter befragt, woher die Flecken stammen? Reagiert sie ängstlich auf den Vater? Wenn die Tochter sich über den Vater beklagt und sie angst vor ihm hat, dannn musst du reagieren. Aber vielleicht gibt es andere Ursachen und bevor du deine Beobachtungen gegen ihn benutzt, solltest du die Ursache der blauen Stellen feststellen. es wäre schlimm, wenn alles auf falsche Annahmen beruhen würde. Mein Sohn ist ja auch fast 3 jahre alt und wenn ich zB seine Beine sehe, wenn er an unseren Wochenenden bei mir badet, dann sind die übersät mit blauen Flecken. Allerdings unterstelle ich nicht, dass sie von seiner Mutter stammen und sie unterstellt mir nicht, dass sie von mir kommen, sondern wir wissen, dass der Kurze sich das beim Rumtoben, besoners in der KiTa, zuzieht. Kinder in dem Alter haben häufig blaue Stellen am Körper, weil ihre Motorik nicht soweit ist, wie ihr Bewegungsdrang. Aber Kinder in dem Alter können auch erheblich mit dem Trotzalter kämpfen und Erwachsene können die Nerven verlieren... umso wichtiger, die Ursachen vorher zu ergründen. Übrigens schläft mein Sohn seit er 2 Jahre alt ist bei mir und seit er 13 Monate alt war, ist er am Wochenende bei mir (65Km entfernt). Sowas kann die Bindung sehr fördern .... Hier im Forum habe ich vor ein paar Tagen einen netten Satz gelesen: "Auch Väter haben Rechte", für den ich mich auch noch bedanken möchte.


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ot


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hallo rainer! meine tochter ist 9 monate alt.als sie das erste mal blaue flecken im gesicht und am kopf hatte war sie 5 monate alt. (es waren richtige rot blaue und geschwollene stellen).der kinderarzt hat sie untersucht und meinte,dass sie sich solche flecken nicht alleine mit z.b. rasseln zufügen kann.ich habe sie seitdem nicht mehr mit ihm alleine gelassen und sie hatte nie wieder solche flecken.hinzu kommt ja auch noch das er total genervt von ihr ist und zu ihr halt die fresse und sowas sagt.ich glaube,dann kann man auch verstehen,dass ich sie nicht alleine zu ihm lassen möchte (wobei das ja noch ein bißchen dauert,sie wird erst 9 monate.) lg diny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fragen Sie doch mal bei einem der Ki-Arztforen, was für Verhaltensmuster die Kleine zeigt, wenn der Vater sie schlägt (der Gedanke, dass ein 9 mo altes Kind geschlagen wird ist mir ein Graus). Wenn wirklich ein begründeter Verdacht besteht: Nicht mitgeben und Klage beim Familiengericht erheben, dass ihm das Umgangsrecht entzogen wird.. Aber dafür braucht man Beweise! Das JUgendamt hilft da nicht wirklich, es kann vor allem das Umgangsrecht nicht untersagen. Gruß, NB


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Hallo, ein 9Monate altes Kind zu schlagen und zu beschimpfen ist grässlich, da sind sich alle einig. Wenn eine Zurredestellung des Vaters nicht fruchtet - ich kann diny's Text nicht entnehmen, dass sie das getan hat - dann muss man das über andere Wege versuchen, aber ene Aufklärung darüber, was passiert ist, sollte vorgenommen werden. Ich hoffe, dass es einen eher harmlosen Hintergrund hat. cu


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