Sehr geehrte Frau Bader, dankbar für Ihr Forum möchte ich gleich meine Situation darlegen: mein Mann hat zwei schulpflichtige im Senegal - Dakar geborene und wohnhafte Kinder. Er hat seinen Wohnsitz seit 2011 in Deutschland - Stuttgart mit einer Aufenthaltserlaubnis und berechtigt zu arbeiten. Eine Niederlassungserlaubnis ist frühestens 2019 möglich. Seit Februar 2016 sind wir verheiratet. Wir arbeiten beide und bekommen eine finanzielle Aufstockung für unseren Lebensunterhalt vom Jobcenter. Über eine Beratung bin ich hingewiesen worden, dass mein Mann finanzielle Unterstützung beantragen könne, um sein Umgangsrecht (Härtefallregelung) mit seinen Kinderen regelmäßig wahrnehmen zu können. Nach Informationen würde eine Unterstützung einmal im Jahr gewährt werden. Zwischen den Eltern gibt es keine zu behandelnde Diskussions- oder Klärungspunkte. Meine Fragen sind: Ist diese Härtefallregelung im Umgangsrecht in der beschriebenen Situation anwendbar bzw. kann mein Mann finanzielle Unterstützung für das regelmäßige Umgangsrecht mit seinen Kindern beantragen? Eine zweite Frage: Steht meinem Mann Kindergeld für seine Kinder zu? Vielen Dank schon im voraus für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Astrid
von Astrid Fischer am 09.03.2017, 21:38