Natisu
Guten Tag, Mein Ex wohnt im Ausland und ich bin in Deutschland mit meinem Baby dass Nur ein paar monate alt ist. Mein Ex hat unseren Sohn bis jetzt nur alle 2 Monate für 2 Tage besucht. Jetzt will er wenn er 1 Jahr alt wird Vaterschaftsurlaub in Seinem Land wo er wohnt beantragen und dann in der Nähe von uns für 1 Jahr ziehen. Er ist leider extrem verbal ausfällig zu mir auch vor ihr und ich kann ihn kaum ertragen. 1. wie oft MUSS ich ihm erlauben sie zu sehen und für wie lange? 2. ab wann darf er sie alleine haben und für wie lange? Ab wann darf er sie übernacht haben? (Ab welchem Alter?) 3. Ab wann darf mein Ex sie alleine mit ihm in sein Land nehmen zum Urlaub machen? (Paar Stunden Flugzeit) 4. kann ich verhindern dass er sie alleine zu sich ins Ausland nimmt da ich ihm garnicht traue? Er ist ein schlechter Einfluss auf Sie da er ständig jähzornige Ausbrüche hat. Sie hat keinen Bezug zu ihm da er nie mit uns telefoniert. Er war wie gesagt nur paar mal da und hat Sie nur paar Stunden immer gesehen. Er spricht auch kein Deutsch ...will es aber in seiner Elternzeit hier lernen. Ich spreche deutsch mit meiner Tochter. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank Beste Grüße, Suki
Hallo, einen Anspruch auf Umgang hat er - bzgl. des Auslandes kommt es auf die Umstände an. Es ist etwas anderes, wenn Sie nahe der Grenze wohnen u er auf der anderen Seite als wenn Sie in D wohnen und er in Japan. Wenden Sie sich zeitnah an das Jugendamt - die vermitteln und helfen. Liebe Grüße NB
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