Frage: Umgangsrecht Kindsvater im Ausland

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen 4 Jaehrigen Sohn, der ausserehelich auf die Welt gekommen ist. Der Kindsvater wohnt im Ausland und zuerst wollte er das Kind nicht anerkennen, aber vor einigen Monaten ist die Vaterschaft durch eine DNA Probe festgestellt worden, da er das wollte. Der Kindsvater hat uns immer bedroht und erpresst, er wurde auch angezeigt, aber daraus wurde nichts. Er fuehlt sich damit bestätigt, dass er so weiter machen darf. Gleichzeitig beharrt er auf ständigen Videokontakt mit dem Kind, was das Kind nicht mitmacht. Er beschimpft weiter, wenn er das Kind nicht jeden dritten Tag sieht und behauptet, da er im Ausland wohnt, benachteiligt wird. Wie. Kann man in so einem Fall den Umgang regeln, ich werde anwaltlich vertreten, aber wir kommen nicht voran. Das Kind möchte ich mit dem Vater nicht alleine oder im Ausland gehen lassen.Kann der Kindsvater auch im Ausland einen Antrag auf Sorgerecht stellen, er wohnt in einem nicht EU - Land. Ist man nicht mehr glaubwürdig, falls man mit dem Kindsvater weiter Kontakt hat, im Sinne, dass er das Kind per Videokonferenz sieht,obwohl man bedroht und beschimpft worden ist. Ich erhalte den Kontakt, weil ich Angst habe, dass der Kindsvater meiner Familie im Ausland, woher ich auch komme, schaden kann. Das habe ich alles der Polizei gemeldet, aber da geschieht nichts und der Kindsvater fuehlt sich dadurch in seinem Handeln bestätigt. Mit freundlichen Grüßen Tzok

von zorce am 19.11.2021, 07:17



Antwort auf: Umgangsrecht Kindsvater im Ausland

Hallo, da Du anwaltlich vertreten bist, wird Frau Bader Dir nicht antworten. Wenn Dein aktueller Anwalt Dir nicht (mehr) helfen kann, solltest Du wechseln. Viele Grüße

von Mamamaike am 19.11.2021, 07:43



Antwort auf: Umgangsrecht Kindsvater im Ausland

Es gilt das Familienrecht des Landes, in dem das Kind geboren wurde und in dem es auch weiterhin ununterbrochen lebt. Das bedeutet: Die Kosten des Umgangs liegen beim Vater. Will er das Kind sehen, muss er kommen. Hat ein deutsches Gericht entschieden, dass das Kind Umgang per Video haben soll? Wenn nicht, ist das guter Wille von deiner Seite. Du musst das Kind nicht zwingen. Du kannst einmal die Woche die Verbindung herstellen und dem Kind den Kontakt anbieten. Will es nicht, dann geht's eben nicht. Es stimmt, dass er benachteiligt wird, weil er im Ausland lebt. Das ist aber weder deine Schuld, noch dein Problem, noch kann es von dir geheilt werden. Dem Schimpfen und Drohen des Vaters musst du keinen Raum einräumen. Ich würde es aber dokumentieren für den Fall, dass er das gemeinsame deutsche Sorgerecht beantragen sollte. Dann kannst du dokumentieren, dass es kaum funktionieren kann. Die Bedrohung deiner Familie im Ausland sollte deine Familie der dortigen Polizei melden und von dort dagegen angehen. Sei klug und beantrage vorsorglich alle notwendigen Ausweise und eröffne ein Bankkonto für das Kind von dem der Vater nichts weiß.

von Pamo am 19.11.2021, 08:09



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