Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Der Vater meiner 5jährigen Tochter und ich leben getrennt. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Regelmäßiger Umgang ist mit jedem 2. Wochenende (mindestens) soweit geregelt. Nun versucht er leider diesbezüglich immer weiter irgendwelche Machtspielchen. Ich bin vollzeit berufstätig, daher soll er die Kleine Sonntagabend um 18 Uhr zurückbringen, da sie am nächsten Morgen früh raus muss. Jedesmal und ohne vorherigen Anruf bringt er sie wann er will. Mal um 18Uhr 30, mal auch erst um 20 Uhr (Kind muss morgens um 6 Uhr aufstehen). Es ist ein reines, ich ärgere mal die KIndsmutterspiel. Denn er ruft auch nie an, dass sie später kommen. Kann ich hier rechtlich irgendetwas tun? Desweiteren außerordentliche Termine, die er meinetwegen gerne haben darf, aber sie kommen bei ihm so kurzfristig, das sie in unseren geplanten Tagesablauf dann nicht mehr reinpassen. Ostern, Weihnachten und Urlaub, gab es da schonmal irgendeine Rechtssprechung, wieviel im vorraus der Vater sich da festlegen muss? Wir hatten zu Weihnachten doe Problematik, dass ich ihn mehrfach vorher drauf angesprochen habe, und immer ein mal schauen geerntet habe. Am 1. Weihnachtsfeiertag um 21 Uhr rief er dann an, dass er jetzt seine Tochter holen möchte und für 2 Tage behalten. Und tickte dann am Telefon aus, als ich ihm dies verwerte. Ich möchte gerne einfach eine klare Linie, um diesbezügliche Angriffsflächen zu schmälern. Kann ich drauf bestehen, dass er mir in nächster Zukunft sagt, wann er mit der Kleinen in Urlaub will, bzw. wie weit im Vorraus? Auch für Feiertage? Vielen Dank! Irena
Halölo, ich stimme meinen Vorrednerinnen zu. Jugendamt bzw. Gericht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich denke schon dass er sich da an gewisse Zeiten halten muss, denn es geht ja hier um das WOhl des Kindes und nicht darum dass er sich an dir rächen kann. Versuche doch mal auf dem Jugendamt einen Gesprächstermin zu bekommen wo er auch geladen wird, fruchtet das alles nichts dann lass die Besuchszeiten gerichtlich festlegen!! Sollte das Geld für einen ANwalt fehlen, dann hol dir beim AMtsgericht nen Beratungsschein, dann kostets dich nur 10,00 Euro. Viel Glück!
Mitglied inaktiv
Auch ich würde sagen: es gibt da jkeine jklaren regelungen. Aber: an vorher schon auf Jahre feststehenden Fiertagen wie Weihnachten udn Ostern muß man planen können. Ich würde als MINDESTES verlangen, daß er seiner Tochter (nicht Dir, Du bist ja "nur" die Vertretung -> verstehst Du wie ich es meine? Reden muß er schon mit Dir, aber eben für die Tochter), damit sie sich drauf einstellen kann und auch freuen. Kinder brauchen Sicherheit und mit fünf Jahren (und dann älter) kann man in soweit schon "noch 7x schlafen" = eine Woche überblicken. Mache ihm klar, daß gerade Kinder getrennter Eltern klare Strukturen und klare Regelungen brauchen, an denen sie sich vermehrt oft festhalten müssen. Ein Gespräch beim Jugendamt ist in dieser Richtung sicher nie verkehrt! Viele Grüße Désirée P. S. Und zu den Spielchen: es gibt immer einen "der macht" und einen "der machen lässt"... P. S. warunm behält er dann das Kind nicht bis Montag und bringt sie in den KiGa? So hatten wir den Sohn unseres Mannes früher auch immer...
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