Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin seit dem 1. Tag Alleinerzihend und habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter ( habe es nicht abgetreten und war auch nicht verheiratet). Nun ist es so das ich überlege in eine andere Stadt zu ziehen, die allerdings 600Km von mir (und auch dem KV) entfernt ist. Verletze ich damit sein Umgangsrecht? Kann er verhindern das ich hier wegziehe? Vielen Dank im voraus für die Antwort. DiTa
Mitglied inaktiv
Nein, wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, kannst Du den Aufenthaltsort Deines Kindes bestimmen. Du kannst den KV aber netterweise am besten schriftlich und per Einschreiben, dann kann er es nicht abstreiten, davon in Kenntnis setzen, wo Dein Kind dann wohnen wird. Wie der KV dann zum Kind kommt, ist sein Problem! Umgangsrecht ist BESUCHSrecht! Er muß auch die Fahrtkosten tragen, dafür erhält er das "hälftige Kindergeld" beim Unterhalt angerechnet. Liebe Grüße Schluppsi
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