Mitglied inaktiv
Hallo, habe folgendes (umfangreiches)Problem: Meine 5jährige Tochter ist zur Zeit für knapp insgesamt 2 1/2 Wochen bei meinem Ex-Mann (es sind jetzt 2 Wochen schon vergangen). Habe zwischenzeitlich hin und wieder mit meiner Tochter telefoniert (wie von meiner Tochter gewünscht); am Telefon kam desöfteren,dass sie gerne nach Hause möchte. Habe ihr daraufhin gesagt, sie möchte es ihrem Vater (der übrings ca.500 km weiter weg wohnt)sagen so dass er sie nach Hause bringt oder ich sie eventuell abhole. Wollte sie dann einen Tag später nochmal anrufen (wie sie es wünschte)-seitdem ich das letzte Mal gesprochen hatte, sind die Telefonleitungen tot und Handy ausgestellt, so dass ich mir jetzt Sorgen um meine Tochter mache. War am WoEnde deswegen schon bei Polizei in meinem Wohnort,die wiederum in seinem Wohnort bei Polizei angerufen haben- nur um zu erfragen,ob Unfall und dergleichen gemeldet wurde. Zum Glück nichts. Mir wurde dort gesagt,dass wenn er sich bis Freitag (tag an dem sie nach Hause gebracht werden soll) nicht meldet, ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen soll. Habe es aber heute getan; dort wurde gesagt,dass ich nichts machen kann (haben gemeinsames Sorgerecht, Lebensmittelpunkt bei mir),selbst wenn sich bis Freitag nichts tut und er sie auch nicht nach Hause bringt. Soll mich dann am Montag (!) beim Jugendamt in seinem Wohnort melden. STIMMT ES, DASS ICH BIS DAHIN NICHTS MACHEN KANN? WER HAT DAS AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT,WENN NICHTS ANDERES BEI SCHEIDUNG FESTGELEGT WURDE?IST ES KEIN KINDESENTZUG WENN ER SIE NICHT PÜNKTLICH BRINGT? Weiß nicht mehr, auf wen oder was ich hören soll. (ständig andere Meinungen und Aussagen) Ach ja, als kleine Anmerkung: kann meinen EX-Mann leider nicht einschätzen, was er tut (ob er sie mir entziehen will oder Ähnliches)! Bitte dringend um Antwort-weiß nicht mehr weiter DANKE
Hallo, je nachdem wie es in der SCheidung vereinbart ist. Nach Freitag würde ich noch mal zur Polizei begeben - oder hinfahren! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, wenn dein mann auch sorgercht hat und bei eurer scheidung wegen dem aufenthaltbestimmungsrecht nichts geregelt oder festgelegt wurde, dann habt ihr es beide! dann ist es auch richtig das du erstmal bis "freitag" nichts machen kannst. wichtig fände ich es zu klären wenn sie wieder bei dir ist, das du das alleinige aufenthaltbestimmungsrecht und evtl auch das alleinige erziehungsrecht bekommst. das kannst du einklagen übers familiengericht.
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