Sara0945
Guten Tag Frau Bader, entschuldigen sie die lange Nachricht. Aber nach meiner Recherche im Internet musste ich fest stellen, dass es immer auf den individuellen Fall ankommt. Daher habe ich hier ein paar Details geschildert. ich habe eine 9 Monate alte Tochter. Der Kindesvater ist mein Ex-Freund. Wir waren viele Jahre zusammen, ich habe mich aber am Ende der SS von ihm getrennt, weil ich gemerkt habe, dass es das beste für mich und für meine Tochter sein wird. Ich gebe zu, die Jahre davor habe ich mich einfach nicht getraut, mich zu trennen. Doch seit ich Verantwortung für sie habe, habe ich keine Angst mehr vor ihm. Meine Tochter lebt bei mir und ich habe das alleinige Sorgerecht. Der Kindesvater kommt zu Besuch, mal 2 mal pro Woche, mal 1 Woche gar nicht mal jeden 3. Tag. Es gibt keine festen Tage. Meine Tochter ist eigentlich nur an mich gebunden, da ich die einzige richtige Bezugsperson bin. Meine Familie wohnt weiter weg (2 Stunden) diese sehe ich leider auch nicht allzu oft. Ich bin sozusagen ganz alleine mit ihr. Der Vater möchte unsere Tochter nun bald einmal alleine mitnehmen. Nun zu meiner Frage: ich möchte gerne das der Vater und meine Tochter eine gute Bindung bekommen, leider kann und will ich aber nicht zulassen, dass er sie mit nimmt bis sie in der Lage ist mich im Notfall selbst zu kontaktieren bzw. mir zu erzählen was er tut, wenn er sie mit nimmt. Das hat Folgende Gründe: - Er ist unberechenbar und sehr leicht reizbar - Er ist mehrmals vorbestraft wegen Gewalt an anderen Personen. Er hat seine Mutter und Bruder schon gewalttätig angegangen und auch mich in der SS. (Leider nicht polizeilich dokumentiert) Somit traue ich ihm das auch bei seinem eigenen Kind zu. Auch wenn er das abstreiten würde. - Unsere Tochter ist sehr bedürftig, weint nachts meistens im 2 Stunden Rhythmus und braucht jemanden der ihr dann gut zuspricht, sie stillt und einfach da ist. Ich weiß, er kann das nicht bieten. Unabhängig vom stillen bin ich mir sicher das er sie spätestens nach den 3. mal schreien lässt. - Er konsumiert täglich Cannabis - Er ist vorbestraft wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (und weiterer dinge) und fährt trotzdem weiterhin täglich Auto. Im Endeffekt interessiert es mich nicht mehr was in seinem leben treibt. Aber nun hat sich heraus gestellt, dass er das, zumindest letzteres, auch im Beisein unserer Tochter tun würde und da hört bei mir der Spaß auf. Zum Beispiel: - Wir hatten einen gemeinsamen Termin, ich bin mit meiner Tochter und dem Kinderwagen hin gelaufen, er kam mit dem Auto (ohne Führerschein) und hat mir angeboten uns heim zu fahren. Ich habe selbstverständlich abgelehnt, zumal ich keinen Kindersitz dabei hatte. Ich sagte: Ich habe keine Kindersitz? Er meinte: Diese 100 Meter, da braucht man doch kein Kindersitz, übertreib nicht immer! Das gleiche beim Hochstuhl: ich schnalle Sie im Hochstuhl IMMER an auch wenn ich ihr nur einen Snack gebe, einfach weil ich weiß wie viel Kraft sie schon hat um sich z.B. abzustoßen oder ähnliches. Ja, in anderen Ländern wird das vllt lockerer gehandhabt, hier gibt es aber die Möglichkeit also nutze ich sie um meine Tochter so gut es geht zu schützen, er meinte ich übertreibe damit. Ich finde sein Verhalten sowas von fahrlässig und unverantwortlich. Es kann immer etwas passieren oder eben nicht. Aber man muss es ja nicht herauf beschwören und sollte vorsorglich handeln statt nachsorglich. Gerade das mit dem Auto fahren, auch bei 100 Metern kann einem jemand in das Auto rasen, auch wenn man selbst noch so vorsichtig ist. - Er war bei uns als ich sie gefüttert habe. Wir haben davor gestritten und ich denke sie hatte deshalb keinen Appetit, weil sie die Anspannung gespürt hat. Daraufhin hat sie Angefangen zu weinen und sich im Hochstuhl zu wenden. Er hat direkt in tiefem und lauten strengen Ton ihren Name mehrmals gesagt, statt zu versuchen zu verstehen was los sein könnte oder sie in den Arm zu nehmen. Das ist jetzt schon mehrmals so gewesen. In meinen Augen ist dieser Mensch nicht in der lage sachgemäß Verantwortung für einen so kleinen Mensch zu übernehmen. Wie soll ich nun vorgehen? Ich möchte meiner Tochter nicht den Vater nehmen. Ich versuche immer "erwachsen" zu handeln und ruhig zu bleiben. Ich biete ihm an, dass er kommen kann, jeden 2. Tag. Er kann uns zu Ausflügen begleiten und überall dabei sein wenn er möchte. Auch wenn es mir ehrlich gesagt lieber ist ihn nicht sehen zu müssen, da ich nach den treffen immer mental fertig bin weil er einen immer unterschwellig runter macht und das ja auch meine Tochter spürt. Fakt ist: Ich möchte für sie immer dabei sein, wenn er Zeit mit ihr Verbringt. Denn wer garantiert mir, dass er nicht neben ihr kifft, mit ihr Auto fährt oder sie mal unangeschnallt im Auto mit nimmt? Ich habe nichts gegen Menschen die gelegentlich Cannabis konsumieren und ein lockeres leben führen möchten jedem das seine, verstehen sie mich nicht falsch, aber er ist dermaßen unverantwortlich. Ich würde mir niemals verzeihen wenn dann etwas passieren würde. Ich dachte er ändert sich für sie aber es ist noch schlimmer als vor unserer Trennung geworden. Das schlimmste ist, seine ganze Familie ist so. Deshalb habe ich für mich entschieden, dass Sie bevor sie nicht das Alter hat selbständig ein Telefon zu betätigen und mich anzurufen im Notfall, nicht alleine mitgenommen wird. Kann ich das vor Gericht durchsetzen wenn er das Sorgerecht einklagt bzw. auf sein alleiniges Umgangsrecht besteht? Ich habe das Gefühl er sieht sie eher als Spielkameraden und "manchmal Hobby" aber sieht gar nicht was da eigentlich dahinter steckt. Was ein so kleiner Mensch für Bedürfnisse hat. Das sie z.B. wenn Sie schreit immer einen Grund hat und nicht um ihn zu Ärgern. Sie kann sich ja noch gar nicht anders ausdrücken als so. Ich habe einfach Angst um sie, auch wenn sie vllt keinen körperlichen Schaden nimmt, dann vielleicht psychisch und das möchte ich verhindern. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Sara
Hallo, bitte kürzer fassen, soviel kann ich nicht lesen. Liebe Grüße NB
Pamo
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, dann kannst du ohne seine Zustimmung (und ohne sein Wissen vorab) wegziehen, schön weit. Damit kannst du den Umgang aushöhlen und vorbeugen, dass eine Beziehung sich entwickelt. Ansonsten wirst du nicht verhindern können, dass der Kindsvater seine Tochter ohne deine Aufsicht sieht.
Andrea6
So einen Roman wird Frau Bader nicht lesen. Dennoch: vor dem Kind viele Jahre zusammen - dann wußtest du doch daß er ein verantwortungsloser vorbestrafter Junkie ist: warum bekommst du mit ihm ein Kind?
cube
Wenn und solange du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du auch einfach wegziehen und so den Umgang maximal erschweren bzw. vermutlich verhindern. Wenn ich dich richtig verstehe, willst du ihm zwar Umgang gewähren, jedoch nicht ohne deine Aufsicht. Du befürchtest aber, dass er das Sorgerecht beantragt und/oder auf mehr Umgang (alleine) klagen könnte? Ja, das kann er und wird das geteilte SG vermutlich auch bekommen. Die Dinge, die du beschreibst, sind entweder nicht nachweisbar oder einfach kein Grund, dem Vater Umgang alleine und oder SG zu verweigern. Evt. wird es anfangs begleiteter Umgang sein - aber nicht in deiner Begleitung. Das wird eine neutrale Person sein. Das Ziel soll ja sein, dass eure Tochter eine Bindung zum Vater aufbauen kann, ohne dass du dabei bist. Ebenfalls Ziel, dass der Umgang auch ohne Aufsicht stattfinden kann. Das, was du willst- einen durch die begleiteten und gesteuerten Umgang - wird eher nicht klappen. Du wirst dich meiner Meinung nach entscheiden müssen zwischen Umgang für den Vater, der dann wohl durch ein Gericht im Zweifel festgelegt wird oder jetzt weit weg ziehen. So, wie du ihn beschreibst, wird er dann wohl eher nicht zum Supervater mutieren und wegen Umgang zB 300 km weit fahren oder sich überhaupt darum bemühen, das geteilte SG zu bekommen.
Sara0945
Ich habe gerade gelesen, das man nur bis zur Geburt ohne Zustimmung des Vaters umziehen kann. Auch ohne gemeinsames Sorgerecht. Ich finde meines Erachtens Liegen hier schon Fakten vor: - Er ist vorbestraft wegen mehreren Gewaltstraftaten - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Drogenkonsum meines Erachtens ist das Kindeswohlgefährdung? Ich habe tatsächlich geplant Ende des Jahres wegen Jobangebot 100 km weg zu ziehen. Ich kenne ihn aber, es wird ihm dann nicht um das Kind sondern um sein Stolz gehen und er wird mir das leben zur Hölle machen. @Andrea, ich bitte um eine andere Wortwahl!! Ja, wir haben ein gemeinsames Kind weil ich mir eingestehen muss, dass ich all die Jahre völlig verblendet war von ihm und zu verliebt war um zu verstehen was ich mir da eigentlich zumute. Erst als ich schwanger war fing ich nach und nach an zu begreifen, als es nicht mehr nur um mich, sondern auch um meinte Tochter ging. Ich bin nicht auf der Nudelsuppe daher geschwommen, habe ein Ausgezeichnetes Abitur und stehe mit beiden Beinen im Leben. Nur bei ihm war ich immer so Blauäugig. Ich möchte hier auch keine böse Mutter sein und Umgang verwehren. Ich will nur mein Kind schützen!
misses-cat
Es ist leider egal was für dich Kindeswohlgefährdung darstellt, das Gericht wird es höchstwahrscheinlich nicht so sehen ( so sind die aktuellen Urteile, ich habe selbst im bekannten Kreis wo die Kindesmutter mit einer Axt auf den Vater losgegangen ist ( sie hat eine borderline Störung ) tja das Kind muss laut Urteil im Wechselmodell betreut werden). Stell Frau Bader die Frage ob du umziehen darfst kurz und knapp ( so einen Roman liest sie nicht), sie wird dir bestätigen das du so lange du das alleinige Sorgerecht hast hinziehen kannst wo du will
misses-cat
Sorry zu früh abgeschickt Mein Rat an dich ziehe so weit weg wie es geht , 100km sind noch zu nah. Lg
Feuerschweifin
Wenn du dein Kind in Gefahr siehst, dann zieh mit deinem Kind weit weg, so schnell wie möglich. Du hast das alleinige Sorgerecht, noch geht das also. Sollte er das gemeinsame Sorgerecht einklagen, kannst du nicht mehr ohne sein Einverständnis umziehen. Also, wenn du dir wirklich Sorgen machst, dann tu es!
cube
Nein, es liegen eben keine Fakten für alles vor. Fahren ohne Führerschein - solange er deswegen nicht erwischt wird, ist das nur für dich ein Fakt, nicht aber offiziell Drogenkonsum - das ist für dich Fakt, aber eben auch nicht für zB das JA, die Polizei oä Du musst unterscheiden zwischen Dingen, die du weißt oder beurteilst und als Fakt siehst und dem, was tatsächlich beweisbar ist bzw. bereits bewiesen wurde. Und da sind nur die Vorstrafen. Die aber heißen nicht, dass er auch JETZT ungeeignet ist für den Umgang mit eurer Tochter. Kindeswohlgefährdung ist das alles auch nicht. Konsumiert er zB Drogen während er sich alleine um eure Tochter kümmert und achtet dann zB nicht darauf, ob sie Hunger hat? Evt. irgendwo runterfallen könnte? Wenn das nicht der Fall ist, ist der reine Drogenkonsum keine Kindeswohlgefährdung. Also bleibt es dabei: das, was du gerne hättest, wird nicht passieren und wenn du ihm keinen unbegleiteten Umgang gewähren willst, dann zieh JETZT weit genug weg. Aber erwarte nicht, dass wegen deiner Einschätzung seines Charakters er kein SG bekommen wird oder die Auflage ergeht, dass du beim Umgang immer dabei sein musst/darfst. Sorry, aber da wirst du dich drauf einstellen müssen, das im Zweifel für den Angeklagten bzw. hier den Vater, entschieden werden wird.
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