Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang

Frage: Umgang

nanchy678

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Hallo Frau Bader, ich habe gerade einen Riesen Problem. Ich bin mit meinen Töchtern letztes Jahr in die Nähe des Vaters meiner kleiner Tochter (6 Jahre alt) gezogen, wir wollten es nochmal versuchen die Beziehung zu retten. Leider hat es nicht geklappt, wir haben uns vor 3 Wochen getrennt und seit dem gibt es nur Ärger. Er möchte die kleine in großen Umfang betreuen und jedes zweite Wochenende von Freitag Abend bis Montag morgen, Brief von Anwalt habe ich bekommen. Ich habe das alleinige Sorgerecht, die kleine möchte nicht zum Papa und da übernachten möchte sie auf keinen Fall (sie war noch nie von mir getrennt gewesen). Er ist der Meinung ich entziehe ihn das Kind und ich habe ihn überall blockiert so das er mich nicht erreichen kann, was allerdings nicht stimmt, er weiß wo wir wohnen und hat sogar noch einen Schlüssel von unserer Wohnung. Er ist nicht bereit mit mir zu reden, geht nicht dran wenn ich anrufe. Was soll ich jetzt am besten machen? Sein Anwalt fordert mich auf auf das Schreiben zu antworten, soll ich mir auch einen Anwalt nehmen? Termin bei Jugendamt habe ich leider erst in 2 Wochen. Entschuldigung für den langen Text. Ganz liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nicht bös gemeint aber die Wünsche des Vater sind gar nicht abwegig. Natürlich wird das Kind nicht sofort bei ihm übernachten, wenn es das noch nicht getan hat, aber mittelfristig selbstverständlich. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Auch bei alleinigem Sorgerecht hat der leibliche Vater ein Umgangsrecht. Allerdings, wenn vorher kaum Kontakt zwischen Kind und Vater war, erst langsam. Stundenweise, dann mal ein Nachmittag, dann den ganzen Tag usw.. Das Dein Ex Dich nicht erreicht hat er ja selbst erfolgreich widerlegt - oder5 wie sonst hätte sein Anwalt Dich anschreiben können? ;-) Es ist eine sehr gute Idee, das JA mit ins Boot zu holen und den Umgang ggf. dort zu klären. genau das kannst Du dem Anwalt auch antworten: der Termin zur Klärung und Regelung des Umgangs ist in 2 Wochen beim JA. Nicht mehr, nicht weniger. Allerdings musst Du Umgänge ermöglichen, sprich: auch, wenn Dein Kind nicht will, muss es den Papa sehen. Aber sicher nicht sofort mehrere Tage ohne Dich.


LiLeJa

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Ich finde das so schade. Ist es wirklich nicht möglich ruhig auf der Elternebene und im Interesse eurer Tochter den Umgang zu regeln? Ich denke alle zwei Wochen ein Wochenende und ein Tag unter der Woche ist der Standard Umgang, aber vielleicht könnte man das Kind auch langsam und mit Gefühl an die Übernachtungen gewöhnen. Hier denken wieder nur die Eltern an die eigenen Interessen und den verletzten Stolz.


nanchy678

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@ Berlin! Vielen Dank für deine Antwort, beruhigt mich sehr. Lg


nanchy678

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@ LiLeJa Klar man kann wenn alle bereit sind mal miteinander zu kommunizieren, was hier leider nicht der Fall ist. Ich habe nie gesagt das der Vater das Kind nicht sehen darf usw. Ich habe am Sonntag versucht ihn zu erreichen, bis heute keine Antwort. Ich habe noch einer große Tochter, die schon 15 Jahre lang einen super Umgang mit ihrem Vater hat ohne jegliche Probleme und er und ich immer noch alles besprechen was unsere Tochter betrifft. Ich weiß das es eben auch anders geht. Danke für deine Antwort.


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