AlexandraKan
Guten Tag, mein Lebensgefährte hat eine Tochter (6 Jahre), zu der er seit der Trennung von der Kindsmutter keinen Kontakt mehr hat. Nun möchte er wieder den Kontakt zu seiner Tochter aufbauen. Leider hat die außergerichtliche Klärung mit der Kindsmutter bzgl. einer Umgangsregelung überhaupt nicht funktioniert. Er hat daraufhin eine Klage eingereicht und die Kindsmutter hat vor Gericht angegeben, dass mein Lebensgefährte ein starker Alkoholiker wäre und sie deshalb das Kind nicht zum Umgang geben könnte. Das ist natürlich erlogen. Trotzdem ist das Gericht im Beschluss darauf eingegangen und hat geschrieben, dass ein Gutachten bezüglich eines Alkoholkonsums durchgeführt werden sollte. Was wäre, wenn mein Lebensgefährte sich dieser Analyse nicht stellt? Kann das Konsequenzen haben? Da ja in dem Beschluss steht, er "sollte" sich diesem Test stellen, ist diese doch nicht rechtsverbindlich, oder? Mein Lebensgefährte möchte sich diesem Test nicht stellen, weil er Angst davor hat, dass beim nächsten Mal wieder etwas behauptet wird und er sich seiner Ex immer "unterwerfen" muss. Mit freundlichen Grüßen Alexandra
Hallo, wenn er gut anwaltlich vertreten gewesen wäre und wirklich kein Alkohol-Problem besteht, hätte er beim Hausarzt vorab einen Bluttest gemacht und das Ergebnis zu den Akten gereicht. Anhand der Leberwerte ist das einfach festzustellen. Wenn er sich dem jetzt nicht stellt wird das Einfluß auf das Ergebnis des Verfahrens haben. Zwingen kann ihn keiner, glauben muss ihm dann aber auch keiner. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn er nichts zu verbergen hat...?!
Mitglied inaktiv
was soll das denn für ein test sein? blut? urin? atem? ich würde mich entspannt zurücklehnen. wenn er nicht betrunken zum Arzt geht, was soll passieren? die Leberwerte KÖNNTEN schlecht sein, na und? wenn er es nicht macht, wird sie die lange nase zeigen und dann geht das in die falsche Richtung!
AlexandraKan
...es wurde keine Testmethode mitgeteilt, sondern nur die Klinik, wo der Test durchgeführt werden sollte.
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