Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang zum Vater verbieten

Frage: Umgang zum Vater verbieten

Mitglied inaktiv

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Guten morgen! Wie leicht ist es einem leiblichen Elternteil, mit gemeimsamen Sorgerecht, den Umgang zum Kind zu verbieten? Was muss Vorfallen, dass sowas bei Gericht durch gehen würde? Kann man den Umgang schon vor der Gerichtlichen Entscheidung verbieten? Oder hat das leibliche Elternteil auch ohne Grichtliche Entscheidung das uneingerschränkte Recht sein Kind zu sehen? Hängt das auch von geleisteten Unterhaltszahlungen ab ob man dieses Recht hat oder nicht? Liebe Grüße Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vater ist der Vater und dementsprechend schwer ist es, den Umgang zu verbieten. Da muss schon heftiges vorgefallen sein (Mißhandlung u.ä.). Man kann ein gerichtliches Eilverfahren anstreben. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi, wenn gravierende Dinge vorgefallen sind und das Kindswohl gefährdet ist, kannst du um begleiteten Umgang bitten. Ansprechpartner sind z.B. das Jugendamt, die Caritas oder andere Verbände (Kinderschutzbund evtl.). Verbieten darfst du das Umgangsrecht grundsätzlich nicht. Und Unterhaltszahlung haben mit dem Anspruch auf Umgangsrecht rein gar nichts zu tun. LG Annette


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