Zwillingsmama123
Guten Abend Mein Ex Partner uns Vater meiner Kinder sind etwas über 2 Jahre getrennt und seit etwas über 1 Jahr leben wir getrennt. Die gemeinsamen Kinder(Zwillinge) 4Jahre leben bei mir. Er hat Umgangsrecht alle 14 Tage von Freitag bis Sonnntag. Hat dies dies Jahr aber erst 6 mal in Anspruchgenommen meist auch nur für 24 Stunden. Entweder musste ich hinterher rennen und fragen ob es beim Wochenende bleibt oder er hat kurzfristig abgesagt , teilweise hat er sich auch gar nicht gemeldet. Nun ist es so das er sie Weihnachten haben möchte und ich sie abend ja abholen könne. Mir geht's mir der Situation nicht gut da er sich das gesamte Jahr kaum für die beiden Interessiert hat und sie nun Weihnachten möchte. Er soll sie regelmäßig sehen und zu sich holen und nicht nur an besonderen Tagen wenn es ihm grade passt. Was ist nun richtig??
Hallo, es wichtig für die Zwerge, dass der Vater zuverlässig und regelmäßig kommt. Nicht nur, weil Kinder an Weihnachten so niedlich sind. Wenden Sie sich ans Jugendamt und legen Sie (sollte das noch nicht geschehen sein) eine verbindliche regelung fest. Gleichwohl würde ich, den Kindern zuliebe, eine Einigung für Weihnachten suchen. Liebe Grüße NB
Pamo
Wurden die genauen Tage gerichtlich festgelegt, gibt es eine spezielle schriftliche Feiertagsregelung? Wenn nicht, dann würde ich erst mal Zuverlässigkeit und Regelmäßigkeit einfordern. Bis dahin kann er die Kinder weiterhin spontan abholen, aber nur wenn es allen passt. Die sind doch kein SB-Laden, die man holen oder im Regal stehen lassen kann wie man gerade Bock hat.
la-floe
Moin, wenn er sich an nichts gehalten hat würde ich die Umgangsregelung für mich auch nicht als bindend ansehen. Ich würde ihm aber einen Alternativvorschlag machen. floe
Sternenschnuppe
Die Kinder freuen sich sicherlich ihren Papa Weihnachten zu sehen. Das alleine entscheidet. Über Verbindlichkeit kann man dann im neuen Jahr noch einmal sprechen. Da muss natürlich Verlässlichkeit rein! Aber nutze nicht Weihnachten um ihn abzustrafen.
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