Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang in Zeiten von Corona

Frage: Umgang in Zeiten von Corona

kleinerelch

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Sehr geehrte Frau Bader, der Vater meines Kindes hat keinen Masern-, Mumps- und Rötelimpfschutz. Ebensowenig seine Söhne aus erster Ehe. Muss ich ihm Umgang mit unserem Neugeborenen gewähren? Wie verhält es sich mit der Coronagefahr hinsichtlich des Umgangs? Bereits vor der Geburt hatte ich mehrfach darum gebeten, dass er seine Söhne nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission impfen lässt. Sein mangelhafter Impfstatus ist leider erst durch den Kinderarzt meines Kindes heraugekommen. Mir hatte er immer versichert, er sei geimpft. Erst durch die Anforderung seines Impfpasses durch den Kinderazt traten die Lücken zutage. Keinesfalls möchte ich mein Kind gefährden. Danke für Ihre Zeit und Mühe und freundliche Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist inzwischen völlig eindeutig in den Gerichten geklärt, dass Corona kein Grund ist, den Umgang auszusetzen. Auch die Sache mit dem Impfen nicht. Ihr Kind wird immer auf Menschen treffen, die nicht geimpft sind. Das kann man nicht umgehen. Leider muss ich auch an dieser Stelle sagen: ändern Sie Ihre Einstellung, das Kind hat Anspruch auf Umgang mit seinem Vater. Liebe Grüße NB


cube

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Der Umgang wäre doch aber erst ein Risiko, wenn der KV erkrankt wäre bzw. Kontakt zu einem Erkrankten hätte - sowohl bei Corona als auch MMR. Und wie machst du das im Alltag? Es gibt ja nun auch genügend andere Menschen, die nicht geimpft sind und du das gar nicht weißt. Ich glaube nicht, dass du auf Grund einer fehlenden Impfung beim KV den Umgang verweigern darfst. Und schon mal gar nicht wirst du den Umgang als Druckmittel einsetzen können, um den KV oder andere Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Bzgl. Corona als Grund, Umgang zu verweigern, wurde hier glaube ich schon oft geantwortet - es ist erst mal per se kein Grund, diesen zu verweigern. Da müsstest du schon nachweisen können, dass der KV sich bewusst einem Infektionsrisiko aussetzt, Kontakt zu Erkrankten hat, in einem Risikogebiet im Urlaub war oder ähnliches. Ich versteh ehrlich gesagt auch nicht, warum der KiA den Impfpass des KV angefordert hat. Das hört sich schon sehr danach an, als wenn du den Umgang schlichtweg mit irgendwelchen Gründen verweigern willst. Das kommt im Zweifel vor einem Richter sicher nicht so gut an.


Mitglied inaktiv

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da schließe ich mich cube auch mal hier an. klingt nach trotz und ätschibätsch. WILL der mann denn überhaupt umgang??? dein Kind ist doch im mai geboren, da kannst du doch impfen, wenn du dich so fürchtest? ich wundere mich auch, dass er in eine mangelfallberechnung rutscht, wenn er soviel asche hat, dann hat er getrickst, würde mich auch maßlos ärgern.


kleinerelch

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@kravallie Manche Impfungen, z. B. Masern kann man erst ab dem 11.Lebensmonat impfen.


Mitglied inaktiv

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Ja? Ist das so? Ist das nicht mmr und das schon ziemlich bald? Nochmal die frage: WILL er denn umgang? Oder willst du nur einfach ein paar minen legen? Ich habe zwei kinder, auf die idee den impfstatus der väter zu überprüfen, bin ich nicht gekommen. Und das obwohl ich für vater1 nichts übrig habe/hatte.....


luvi

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Hallo, Da es keine Impfpflicht in Deutschland gibt (Ausnahme Masern, und die auch nicht bei allen), wirst du wohl mit dem Impf-Argument den Umgang nicht verhindern können. Seine Kinder werden spätestens mit Schülereintritt geimpft werden müssen. Wegen Corona darf der Umgang nicht ausgesetzt werden. LG luvi


cube

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Und dann würdest du bis zum 11. LM den Umgang verweigern wollen, es sei denn, der KV lässt sich und seine anderen Kinder impfen? Und auch alle anderen Kontaktpersonen des KV müssen geimpft sein? Das wird nicht klappen. Und auch Corona als Grund nicht. Sofern der KV überhaupt den Umgang will. Aber interessehalber Gegenfrage: du bist gegen alles geimpft und all deine Kontaktpersonen nachweislich auch? Du fragst jeden vorher nach seinem Impfstatus? Wäre eine deiner Kontaktpersonen nicht geimpft oder da würdest du nicht so genau nachfragen, hätte sich deine Argumentation nämlich eh schon erledigt.


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