Frage: Umgang Gerichtlich festgelegt

Hallo Fr. Bader, Sie haben mir schon oft geholfen, nun habe ich mal eine Frage für meine Schwester. Diese wird aktuell natürlich nicht ( mehr) Anwaltlich vertreten.Ihre Kinder sind ähnlich alt wie meine Jüngsten ( M 13, J 11, J9). Folgender Fall: Sie hat seit einem Jahr versucht den Umgang durch das Jugendamt festlegen zu lassen, da der Kiva sehr unzuverlässig war. Es kam selten bis keine Reaktion, woraufhin das JA dazu riet, erstmal abzuwarten, bis der Herr Papa wieder interesse hat. Mitte März bekam meine Schwester dann eine Ladung vor Gericht zur festsetzung des Umgangs. Dort hat sie ihm folgenden Umgangsvorschlag gema ht ( wie schon seit gut einem Jahr): Er nimmt die drei alle 14 Tage ( Fr. 16 Uhr - So. 18.30Uhr) sowie an den " freiem" Freitag immer abwechselnd eines der Kinder von 15- 20Uhr. Zusätzlich noch die halben Ferien. Generell hat sie angeboten, in den Ferien individuell auch mal mehr oder längeren Umgang zu planen; nur eben dann nach vorheriger Absprache. Nunja, dass alles wollte der Kv nicht. Nun nimmt er in jeder geraden Woche entweder NUR die Tochter oder NUR die zwei Jungs. Mehr Umgang ist ihm leider nicht möglich... nunja. Er muss nun anrufen, wenn er vor dem Haus steht und meine Schwester schickt die Kinder dann raus. Genauso läuft es auch beim bringen der Kinder. Genauso ist es vom Gericht festgelegt worden. Nun hat meine Schwester 2 Fragen dazu, die sich leider erst aktuell stellen. 1.) Vor etwa 4 Wochen passierte es, dass kurz vor dem "Abholanruf" ein anderer Anruf einging, so das der Kv nur Besetztzeichen hatte. Daraufhin klingelte er an der Tür. Nur 14 Tage später bekam sie ein Schreiben seiner Anwältin, worin ihr mit rechtlichen Schritten gedroht wurde, sollte das noch einmal vorkommen. * Ist das wirklich so? Darf sie nun zu der Zeit keine anderen, als seine Anrufe annehmen? Er hat auch ihre Handynummer und könnte sich hier melden. 2.) Ganz aktuell. Die Jungs waren vom 19.-21.4 bei ihm. Am 21. um 18 Uhr rief er an und erzählte, er behält die Kinder einen Tag länger. Woraufhin meine Schwester meinte, er solle sich bitteschön an die Vorgaben des Gerichts (die er ja genauso gewollt hat) halten und die Kinder um 18.30 Uhr bringen. Die Jungs kamen wohl auch pünktlich, aber erzählten der Mutter das der Papa sie nun verklagen tut und sie dann ins Gefängnis kommt und das sie Angst um sie haben. * Darf der Kiva unter den Umständen den Umgang einfach so verlängern? Und falls nein, welche Handhabe hätte meine Schwester, wenn er dies doch täte? Polizei? Ich persönlich traue es ihm durchaus zu, dass er die Kinder doch bei sich behält. Vielen Dank!

von brittachen am 23.04.2019, 14:39



Antwort auf: Umgang Gerichtlich festgelegt

Hallo, 1. Etwas albern von der Kollegin. Aber ich weiß ja nicht, was vorher vorgefallen ist.Und was in der Verhandlung besprochen wurde, wissen wir beide nicht 2. Sry, die beiden haben ein Problem auf der Paarebene. Diese Instrumentalisierung der Kinder schadet nur den KIndern. SIe soll das Gerde u Getue einfach ignorieren. Natürlich kommt sie nicht ins Gefängnis Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2019



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